• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bilanzkontrolle 2022: BaFin-Prüfungsschwerpunkt Reverse Factoring

30.11.2021

Bilanzkontrolle 2022: BaFin-Prüfungsschwerpunkt Reverse Factoring

Beitrag mit Bild

© Denis Junker / fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in den Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) überprüfen, weil diese Art der Unternehmensfinanzierung immer häufiger eingesetzt wird. Als unmittelbare Konsequenz aus dem Fall Wirecard plant die BaFin nach eigenen Angaben zudem, in begründeten Einzelfällen auch zu prüfen, ob angegebene Zahlungsmittel und Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind. Darüber hinaus wird die Finanzmarktaufsichtsbehörde verstärkt auf nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführungsunterlagen achten.

Beim Reverse Factoring handelt es sich um Vereinbarungen, in denen sich Käufer und Verkäufer darauf verständigen, dass die Schuld des Käufers von einem Dritten beglichen wird. Das International Financial Reporting Standards Interpretations Committee hatte hierzu im Dezember 2020 konkretisierende Vorgaben veröffentlicht. Besonderes Augenmerk wird die BaFin nach eigener Aussage vor allem darauf richten, wie Reverse-Factoring-Transaktionen in den Bilanzen und der Kapitalflussrechnungen dargestellt werden. Sie wird zudem überprüfen, ob die Unternehmen im Anhang und Lagebericht die erforderlichen Angaben machen.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte Ende Oktober für alle europäischen Enforcer zudem folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Impacts of COVID-19), klimabezogene Risiken (Climate-related matters), erwartete Kreditausfälle (Expected credit losses disclosures).

Umstellungen bei der Bilanzkontrolle

Die BaFin bereitet sich auf die Kontrolle der Bilanzen von 531 deutschen Unternehmen des Regulierten Marktes vor. Sie wird dafür ab Jahresbeginn 2022 die alleinige Verantwortung tragen. Die Bilanzkontrolle in Deutschland wird zum Jahreswechsel von einem zweistufigen auf ein einstufiges System umgestellt. Grundlage ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Im September hatte die BaFin dafür bereits die Gruppe Bilanzkontrolle eingerichtet, die rund 60 Beschäftigte umfassen wird. Seit 2005 waren Anlass- und Stichprobenprüfungen (Stufe 1) Aufgabe der privatrechtlich organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Die BaFin konnte bislang nur einschreiten (Stufe 2), wenn ein Unternehmen nicht freiwillig an der DPR-Prüfung mitwirkte oder nicht einverstanden mit deren Prüfungsergebnis war, alternativ, wenn die BaFin erhebliche Zweifel am Ergebnis oder der Durchführung der DPR-Prüfung hatte.

(Pressemitteilung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 29.11.2021)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

05.02.2026

Grüne KfW-Anleihen überschreiten Marke von 100 Milliarden Euro

Meilenstein für Grüne Anleihen der KfW Bankengruppe: Mit ihrer aktuellen Emission einer grünen Anleihe über 5 Milliarden Euro hat die Förderbank die Marke von 100 Milliarden Euro Gesamtvolumen bei Green Bonds überschritten. Seit dem Start ihres Green Bond-Programms 2014 hat sich die KfW zu einer der weltweit größten Emittentinnen Grüner Anleihen entwickelt. Förderkredite für Klimaschutz

Grüne KfW-Anleihen überschreiten Marke von 100 Milliarden Euro
Meldung

© adiruch na chiangmai/fotolia.com

02.02.2026

Weltweiter M&A-Markt geht mit Schwung ins neue Jahr

Der weltweite Markt für Fusionen und Übernahmen ist gut aufgestellt, seinen Aufwärtstrend auch 2026 fortzusetzen. Das Transaktionsvolumen stieg im vergangenen Jahr um 40 % auf insgesamt 4,9 Billionen US-Dollar und damit auf den zweithöchsten jemals gemessenen Wert. Zu diesem Ergebnis kommt die internationale Unternehmensberatung Bain & Company in ihrem „Global M&A Report 2026“. Auch der deutsche

Weltweiter M&A-Markt geht mit Schwung ins neue Jahr
Meldung

© bakhtiarzein/fotolia.com

29.01.2026

Ohne ESG kein Kapital: Wie Fintechs unter Druck geraten

Was lange als Thema klassischer Industrien galt, erreicht nun die Fintech-Szene: ESG-Anforderungen aus CSRD, Investorenlogiken und strenger Governance. Prof. Dr. Oliver Roll, Managing Partner bei Prof. Roll & Pastuch und Professor an der Hochschule Osnabrück, und Dr. Johann Thieme, Senior Director Financial Services, diagnostizieren einen klaren Paradigmenwechsel. Nachhaltigkeit wird vom „Nice-to-have“ zum Bewertungsmaßstab und zum

Ohne ESG kein Kapital: Wie Fintechs unter Druck geraten
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)