• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bilanzkontrolle 2022: BaFin-Prüfungsschwerpunkt Reverse Factoring

30.11.2021

Bilanzkontrolle 2022: BaFin-Prüfungsschwerpunkt Reverse Factoring

Beitrag mit Bild

© Denis Junker / fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in den Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) überprüfen, weil diese Art der Unternehmensfinanzierung immer häufiger eingesetzt wird. Als unmittelbare Konsequenz aus dem Fall Wirecard plant die BaFin nach eigenen Angaben zudem, in begründeten Einzelfällen auch zu prüfen, ob angegebene Zahlungsmittel und Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind. Darüber hinaus wird die Finanzmarktaufsichtsbehörde verstärkt auf nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführungsunterlagen achten.

Beim Reverse Factoring handelt es sich um Vereinbarungen, in denen sich Käufer und Verkäufer darauf verständigen, dass die Schuld des Käufers von einem Dritten beglichen wird. Das International Financial Reporting Standards Interpretations Committee hatte hierzu im Dezember 2020 konkretisierende Vorgaben veröffentlicht. Besonderes Augenmerk wird die BaFin nach eigener Aussage vor allem darauf richten, wie Reverse-Factoring-Transaktionen in den Bilanzen und der Kapitalflussrechnungen dargestellt werden. Sie wird zudem überprüfen, ob die Unternehmen im Anhang und Lagebericht die erforderlichen Angaben machen.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte Ende Oktober für alle europäischen Enforcer zudem folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Impacts of COVID-19), klimabezogene Risiken (Climate-related matters), erwartete Kreditausfälle (Expected credit losses disclosures).

Umstellungen bei der Bilanzkontrolle

Die BaFin bereitet sich auf die Kontrolle der Bilanzen von 531 deutschen Unternehmen des Regulierten Marktes vor. Sie wird dafür ab Jahresbeginn 2022 die alleinige Verantwortung tragen. Die Bilanzkontrolle in Deutschland wird zum Jahreswechsel von einem zweistufigen auf ein einstufiges System umgestellt. Grundlage ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Im September hatte die BaFin dafür bereits die Gruppe Bilanzkontrolle eingerichtet, die rund 60 Beschäftigte umfassen wird. Seit 2005 waren Anlass- und Stichprobenprüfungen (Stufe 1) Aufgabe der privatrechtlich organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Die BaFin konnte bislang nur einschreiten (Stufe 2), wenn ein Unternehmen nicht freiwillig an der DPR-Prüfung mitwirkte oder nicht einverstanden mit deren Prüfungsergebnis war, alternativ, wenn die BaFin erhebliche Zweifel am Ergebnis oder der Durchführung der DPR-Prüfung hatte.

(Pressemitteilung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 29.11.2021)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

29.06.2026

EU-Taxonomie bleibt Pflichtprogramm

Die EU-Taxonomie sollte ursprünglich dafür sorgen, dass Kapital stärker in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fließt. Aber auch fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist die EU-Taxonomie für viele Finanzinstitute vor allem ein regulatorisches Pflichtprogramm und noch kein wirksamer Hebel für Portfoliosteuerung, Produktentwicklung oder Kapitalallokation. Das ist das Kernergebnis einer Analyse der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland. Für die

EU-Taxonomie bleibt Pflichtprogramm
Meldung

© anyaberkut/fotolia.com

25.06.2026

Der deutsche Mittelstand überschätzt seine Cyber-Abwehrkräfte

Mittelständische Unternehmen bewerten ihre Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe deutlich positiver als objektive Prüfungen. In vielen Fällen sind zudem die Investitionen in IT-Sicherheit zu niedrig, um die Komplexität aktueller IT-Landschaften und regulatorischer Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommt die PwC-Studie „Trügerische Sicherheit: der Mittelstand überschätzt seine Cyber-Resilienz“, der eine Befragung von 400 Führungskräften aus mittelständischen

Der deutsche Mittelstand überschätzt seine Cyber-Abwehrkräfte
Meldung

©fotomek/fotolia.com

24.06.2026

EU-Stresstest 2027: Mehr Proportionalität, neue Klimarisiken

Die Europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority – EBA) konsultiert den überarbeiteten EU-weiten Stresstest. Dieser ist stärker risikoorientiert. Bei der Methodik, den Templates und Anleitungen, die bei dem Stresstest 2027 angewendet werden sollen, sind zum Beispiel die Datenanforderungen an die beaufsichtigten Unternehmen gesunken. Zudem sollen die Anforderungen des Stresstests mit aufsichtlichen Standards harmonisiert werden. Dadurch sinkt

EU-Stresstest 2027: Mehr Proportionalität, neue Klimarisiken
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)