Der IDW-Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes eine klarstellende Ergänzung in den F&A zu IDW S 1 i.d.F. 2008 verabschiedet.
Bei der Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes setzt die Anwendung der dort angegebenen Formel des Barwertfaktors für Laufzeiten von mehr als 30 Jahren voraus, dass der Zinssatz im Jahr 30 die angesetzte langfristige Wachstumsrate übersteigt. Andernfalls ist bei dem Berechnungsmodell zur Ableitung eines barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes ein hinreichend langer Zeitraum zugrunde zu legen.
(IDW vom 21.02.2017/ Viola C. Didier)