Durch den Erwerb eigener Aktien geht das Eigenkapital eines Unternehmens zurück. Auf den ersten Blick ist dies wenig sinnvoll, scheint es doch dem Zweck der Aktienfinanzierung – der Kapitalaufbringung – zu widersprechen. Dass dem nicht so ist, belegt die Sonderausgabe des Audit Committee Quarterly, die vom Audit Committee Institute und dem Deutschen Aktieninstitut gemeinsam erarbeitet wurde.
Für jedes Unternehmen gibt es eine optimale Eigenkapitalquote, erläutern die Autoren des Deutschen Aktieninstituts. Zu wenig Eigenkapital erhöhe das Insolvenzrisiko, zu viel drücke die Eigenkapitalrendite. Das Finanzmanagement des Unternehmens habe deshalb auch die Aufgabe, die Eigenkapitalquote im optimalen Bereich zu halten. Dabei seien die Interessen verschiedener Anspruchsgruppen zu berücksichtigen, vor allem die der Aktionäre und der Fremdkapitalgeber.
Praktisch keine Aktienrückkäufe während der Pandemie
Nach einer empirischen Untersuchung zum Thema Aktienrückkäufe, die neben verschiedenen Expertenbeiträgen in der Sonderausgabe zu finden ist, werden Gewinne in Deutschland vorwiegend über Dividenden an Aktionäre ausgeschüttet. Von 2017 bis 2019 wurden 109 Mrd. € Dividenden gezahlt. Im selben Zeitraum wurden Aktien im Wert von 23 Mrd. € zurückgekauft. Während der Pandemie wurden die Aktienrückkäufe der Studie zufolge praktisch eingestellt.
Aktienrückkäufe zur Optimierung der Kapitalstruktur
Als wichtigste Motive für den Erwerb eigener Aktien nannten die befragten Finanzvorstände börsennotierter Unternehmen die Ausschüttung überschüssiger Finanzmittel und die Optimierung der Kapitalstruktur. Diese Ziele diskutieren die Unternehmen auch besonders intensiv mit den Stakeholdern. Ebenso werden denkbare Risiken wie die Verschlechterung von Bonität und Rating oder die Möglichkeit der alternativen Verwendung der freien Liquidität diskutiert und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Aktionäre stehen dem Aktienrückkauf erwartungsgemäß eher positiv gegenüber, während Gläubiger ihn je nach Unternehmens- und Marktlage differenziert beurteilen.
Anerkanntes Mittel der Kapitalmarktsteuerung
Aktienrückkäufe sind eigentlich ein Widerspruch in sich, gleichzeitig aber seit vielen Jahren ein anerkanntes Mittel der Kapitalmarktsteuerung, stellen die Studienautoren fest. Die vorliegende Sonderausgabe greift diverse Blickwinkel zu dem Thema auf und bietet dem Anwender nicht nur eine dezidierte rechtliche Betrachtung, sondern auch eine Argumentationsbasis für geplante oder mögliche Kapitalmarktmaßnahmen.
Damit durch Aktienrückkäufe kein Nachteil für Aktionäre oder Gläubiger entsteht, hat der deutsche Gesetzgeber den Erwerb eigener Aktien detailliert geregelt. Gesetzliche Vorschriften stellen sicher, dass Aktienrückkäufe in der Höhe begrenzt sind, von den Aktionären genehmigt werden müssen und transparent durchgeführt werden, so die DAI-Kapitalmarktexperten. Vorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sorgen dafür, dass beim Erwerb der Aktien über die Börse der Kurs nicht manipuliert wird.
Trotz all dieser Vorgaben existieren zahlreiche Mythen, wie gefährlich Aktienrückkäufe sind, so das Deutsche Aktieninstitut. Die Veröffentlichung soll einen Beitrag zur Aufklärung leisten über die rechtlichen, ökonomischen und empirischen Fakten und so helfen, bestehende Vorurteile auszuräumen.
Die Sonderausgabe des Audit Committee Quarterly „Aktienrückkäufe – Mythen und Fakten“ finden Sie hier.
(Pressemitteilung Deutsches Aktieninstitut vom 26.03.2021)