• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktualisiertes IDW Positionspapier zu Zweifelsfragen der EU-Abschlussprüferregulierung

11.08.2020

Aktualisiertes IDW Positionspapier zu Zweifelsfragen der EU-Abschlussprüferregulierung

Beitrag mit Bild

© Andrey Popov / fotolia.com

Die seit Juni 2016 geltende EU-Abschlussprüferverordnung (EU-VO) und die geänderte Abschlussprüferrichtlinie werfen bis heute zahlreiche Auslegungs- und Zweifelsfragen auf. Das IDW Positionspapier zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-VO und der Abschlussprüferrichtlinie greift diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Abschlussprüfer und Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse.

Praktische Erfahrungen mit den Regeln der EU-VO sowie u.a. die vom Ausschuss der Europäischen Abschlussprüfungsaufsichtsbehörden (CEAOB) veröffentlichten „Guidelines on duration of the audit Engagement“ und Verlautbarungen der APAS haben Anlass zur Überarbeitung des Positionspapiers gegeben. Die vom Hauptfachausschuss (HFA) des IDW verabschiedete fünfte Auflage beinhaltet Aktualisierungen und Ergänzungen u.a. zu folgenden Themengebieten:

  • Beginn der Höchstlaufzeit i.S. des Art. 17 Abs. 1 EU-VO (Frist für die externe Rotation) bei unterjähriger Erfüllung der Eigenschaft als Public Interest Entity (PIE) (Abschnitt 3.3.3.)
  • Auswirkungen von Zusammenschlüssen oder ähnlichen Transaktionen auf Seiten des zu prüfenden PIE auf die Berechnung der Fristen für die externe Rotation (neuer Abschnitt 3.3.6.)
  • Auswirkungen auf die Berechnung der Rotationsfristen, wenn der einmalig nicht bestellte Abschlussprüfer wieder bestellt wird (Abschnitt 3.3.7.)
  • Vom graduellen Rotationssystem nach Art. 17 Abs. 7 EU-AVO erfasster Personenkreis (Abschnitt 5.3.9.)
  • Notwendigkeit der Durchführung eines Auswahlverfahrens nach Art. 16 Abs. 3 EU-VO nach Ersetzung des bisherigen Abschlussprüfers durch gerichtliche Bestellung (neuer Abschnitt 6.3.10.)
  • Unabhängigkeitserklärung nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. a) EU-VO vor dem Hintergrund der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (Abschnitt 8.2.1.)
  • Angabe der ununterbrochenen Mandatsdauer im Bestätigungsvermerk nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. b) EU-VO (Abschnitt 10.1.)
  • Zuordnung von Einnahmen im Transparenzbericht zu den Kategorien nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. k) i) oder ii) EU-VO (Abschnitt 12.2.4.)
  • Berichtspflicht nach Art. 12 EU-VO gegenüber den für die Beaufsichtigung von PIE zuständigen Behörden (Abschn. 14.3.)

Alle neuen bzw. wesentlich geänderten Abschnitte sind mit den Zusätzen „neu“ bzw. „aktualisiert“ gekennzeichnet.

Die Neuauflage des IDW Positionspapiers finden Sie hier zum Download.

(Pressemitteilung Institut der Wirtschaftsprüfer vom 10.08.2020)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

thodonal/123rf.com

13.02.2025

DIHK-Konjunkturumfrage: 2025 droht drittes Krisenjahr in Folge

Nach zwei Jahren Rezession droht der deutschen Wirtschaft auch 2025 ein Krisenjahr. Das geht aus der aktuellen Konjunkturumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor, an der sich rund 23.000 Unternehmen aus allen Branchen und Regionen in Deutschland beteiligt haben. Für das Gesamtjahr rechnet die DIHK aufgrund der Ergebnisse damit, dass das Bruttoinlandsprodukt um 0,5 %

DIHK-Konjunkturumfrage: 2025 droht drittes Krisenjahr in Folge
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

12.02.2025

ESG Trends 2025: CO2-Preis als transitorisches Risiko

Höhere CO2-Preise und strenge Regulierungen treiben die Transformation. „Unternehmen müssen mehr denn je in energieeffiziente Technologien investieren, um Emissionen und damit auch Kosten zu reduzieren“, sagt Sabrina Kremer, Analystin des LBBW Research. Zudem erweitere sich ab 2025 der Kreis der Unternehmen, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen seien. Damit steigen laut Kremer

ESG Trends 2025: CO2-Preis als transitorisches Risiko
Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

11.02.2025

Stimmung von Wagniskapitalgebern erhält Dämpfer

Nachdem das Stimmungstief auf dem deutschen Venture-Capital-Markt weitestgehend überwunden schien, hat das Geschäftsklima im vierten Quartal 2024 wieder einen Dämpfer erhalten. Der Geschäftsklimaindikator für den Markt für Wagniskapital (Venture Capital) verlor 3,7 Zähler auf nun minus 4,1 Punkte – wobei die Nulllinie den langjährigen Durchschnitt markiert. Die Venture-Capital-Investoren beurteilten vor allem die aktuelle Geschäftslage deutlich

Stimmung von Wagniskapitalgebern erhält Dämpfer

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank