Der neue Kodex bietet laut der Regierungskommission DCGK eine wertvolle Leitlinie für das Handeln von Vorständen und Aufsichtsräten. Er schaffe größere Klarheit in wichtigen Fragen. Ökologische und soziale Themen haben an Gewicht gewonnen und sollten dementsprechend in Unternehmen berücksichtigt werden.
Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil der Unternehmensführung
In dem neuen Kodex wird die Bedeutung von ökonomischen, sozialen und Belangen der Governance (ESG) hervorgehoben. Beispielsweise soll der Vorstand die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats umfassen künftig insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen.
Unternehmensstrategie soll auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigen
In den seit 2009 geltenden Fassungen der Präambel sah der Kodex die Unternehmensführung dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Mit der Kodexreform 2020 wurde in der Präambel die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen besonders thematisiert. Mit der Kodexreform 2022 wurde die Aussage zur gesellschaftlichen Verantwortung nachjustiert werden, weil in der Zwischenzeit die Erwartungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren sehr viel konkreter geworden sind. Langfristig bedingen sich wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele häufig gegenseitig. Ökologische und soziale Nachhaltigkeit sind ebenso Voraussetzung für eine langfristige Wertsteigerung wie ökonomische Stärke und Stabilität Voraussetzung für Investitionen und weitere Maßnahmen sind, die ökologischen und sozialen Zielen dienen,“ heißt es in der Begründung zur neuen Empfehlung A.1.
In der Unternehmensstrategie sollen neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen mitberücksichtigt werden. Damit die Unternehmensstrategie wirksam umgesetzt werden kann, bedarf es einer entsprechend umfassenden Unternehmenssteuerung.
Mindestens Aufsichtsrat braucht ESG-Kenntnisse
Hinsichtlich der Ausschüsse des Aufsichtsrats erfolgt darüber hinaus die Klarstellung innerhalb des Kodex, dass mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen muss.
Den Kodex 2022, die dazu gehörige Begründung sowie eine Mark-up-Fassung mit den Änderungen zum Kodex 2020 können hier eingesehen werden.
(Mitteilung Wirtschaftsprüferkammer vom 20.05.2022 und Pressemitteilung Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom 17.05.2022)