• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH zu Bearbeitungsentgelten bei Unternehmerdarlehen

05.07.2017

BGH zu Bearbeitungsentgelten bei Unternehmerdarlehen

Beitrag mit Bild

© Denis Junker / fotolia.com

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren entschieden, dass die von den Banken vorformulierten Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind.

In beiden Verfahren waren die Darlehensnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die mit den jeweiligen Banken geschlossenen Darlehensverträge enthielten Formularklauseln, wonach der Darlehensnehmer ein laufzeitunabhängiges „Bearbeitungsentgelt“ bzw. eine „Bearbeitungsgebühr“ zu entrichten hat. Gegenstand der Klagen war die Rückzahlung dieses Entgelts, weil die angegriffenen Klauseln nach Ansicht der Kläger unwirksam sind.

Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 04.07.2017 (XI ZR 233/16) entschieden, dass es sich bei den angegriffenen Klauseln um sog. Preisnebenabreden handelt, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen. Die Klauseln halten dieser Inhaltskontrolle nicht stand. Die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren, weshalb gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners anzunehmen ist. Auch bei den vorliegenden Unternehmerdarlehensverträgen gibt es keine Gründe, die diese gesetzliche Vermutung widerlegen würden.

Kein „Handelsbrauch“ anzunehmen

Die streitigen Klauseln halten auch bei angemessener Berücksichtigung der im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche nach § 310 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB der Inhaltskontrolle nicht stand. Soweit die beklagten Banken die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte mit einem entsprechenden Handelsbrauch gerechtfertigt haben, stützt ihr Sachvortrag das Bestehen eines solchen Handelsbrauches nicht. Die Angemessenheit der Klauseln lässt sich auch nicht mit Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs rechtfertigen. Soweit hierzu eine geringere Schutzbedürftigkeit und eine stärkere Verhandlungsmacht von Unternehmern im Vergleich zu Verbrauchern angeführt werden, wird übersehen, dass der Schutzzweck des § 307 BGB, die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht zu begrenzen, auch zugunsten eines – informierten und erfahrenen – Unternehmers gilt.

Kreditinstitute müssen sich an Inhaltskontrolle halten

Dass ein Unternehmer möglicherweise eine sich aus verschiedenen Entgeltkomponenten ergebende Gesamtbelastung besser abschätzen kann, belegt nicht die Angemessenheit der Klausel bei Verwendung gegenüber Unternehmern. Denn die Inhaltskontrolle soll allgemein vor Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessenausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht durch einseitige Gestaltungsmacht des Klauselverwenders außer Kraft gesetzt wird. Es gibt keinen Anhalt dafür, dass Kreditinstitute gegenüber Unternehmern keine solche einseitige Gestaltungsmacht in Anspruch nehmen könnten. Auf ein gesteigertes wirtschaftliches Verständnis von Unternehmern kommt es bei den vorliegenden Klauseln nicht an, weil sie von einem Verbraucher ebenso wie von einem Unternehmer ohne Weiteres zu verstehen sind.

Gleiches Ergebnis in zweitem Streitfall

Hiervon ausgehend hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Oberlandesgerichts Celle weitgehend bestätigt (Urteile vom 04.07.2017 – ll XI ZR 562/15) und nur in Bezug auf einen Teil der geltend gemachten Zinsen zum Nachteil des Klägers abgeändert.

(BGH,PM vom 04.07.2017/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©number1411/fotolia.com

14.07.2025

Studie zur Gewinnverwendung in Familienunternehmen

Sie ist Bindungsfaktor zwischen Gesellschafter und Unternehmen, aber ebenso Auslöser von Konflikten – die Ausschüttung. Über Geld spricht man nicht? In diesem Fall doch: Mehr als 180 deutsche Familienunternehmen geben in einer aktuellen PwC-Studie Einblick in ihre Ausschüttungspolitik und die Verwendung ihrer Gewinne. Die sieben wichtigsten Ergebnisse im Überblick: Firma vor Familie: Familienunternehmen gehen verantwortungsvoll

Studie zur Gewinnverwendung in Familienunternehmen
Meldung

©fotomek/fotolia.com

11.07.2025

Regionalbanken: „Mut zur Investition zahlt sich aus“

Deutschlands Regionalbanken stehen an einem Wendepunkt: Sinkende Zinserträge, wachsender Wettbewerb und steigende Kosten zwingen sie zum strategischen Umdenken, zeigt eine neue Studie. Prof. Dr. Oliver Roll und Dr. Johann Thieme erklären im Interview, welche Institute jetzt durch klare Fokussierung, Digitalisierung und gezielte Investitionen in Vertrieb und Pricing punkten und welche Gefahr laufen, den Anschluss zu

Regionalbanken: „Mut zur Investition zahlt sich aus“
Meldung

© ulchik74/fotolia.com

09.07.2025

Unternehmen sehen Zukunft für Kryptowährungen

Die neue Werkzeugmaschine mit Bitcoin bezahlen, die Software-Lizenz in Ether abrechnen oder Kryptowährungen im eigenen Online-Shop akzeptieren – für viele Unternehmen ist das derzeit noch Zukunftsmusik. Zwar ist fast die Hälfte (48 %) der deutschen Unternehmen überzeugt, dass Kryptowährungen in zehn Jahren ein selbstverständlicher Bestandteil des Zahlungsverkehrs sein werden, aber lediglich 2 % aller Unternehmen setzen sie

Unternehmen sehen Zukunft für Kryptowährungen

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank