Startup-Finanzierungen in Deutschland sollten schneller, einfacher und kostengünstiger möglich und gleichzeitig rechtssicher sein, fordert das Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND). Der Branchenverband hat sich deshalb mit dem Bundesverband Deutsche Startups e.V. zusammengetan, um eine solche Sammlung standardisierter Rechtsdokumente zu erarbeiten.
Zu diesem Zweck wurde von den beiden Verbänden im Juli 2018 das German Standards Setting Institute (GESSI) gegründet. Durch die Kooperation beider Verbände, erarbeiten Vertreter beider Vertragsparteien – also Startups und Investoren – die Dokumente gemeinsam, sodass ein fairer Interessenausgleich zustande kommt. Um ein großes Maß an Ausgewogenheit zu erreichen, werden die Texte des GESSI durch Arbeitsgruppen erstellt, in welchen, neben fachlichen Experten, Startup-Vertreter und Investoren-Vertreter berufen werden. Die Federführung der Arbeitsgruppe obliegt jeweils einer fachlich versierten Anwaltskanzlei.
Standarddokumente werden regelmäßig überprüft und können kommentiert werden
Der Prozess der Standardisierung endet nicht mit der Veröffentlichung. Jeder, der möchte, kann die Texte kommentieren oder Anregungen geben. Die jeweilige Arbeitsgruppe wird in regelmäßigen Abständen die Kommentare prüfen und gegebenenfalls Textänderungen vornehmen. Wichtig ist, dass die Standarddokumente nicht die individuelle Rechts- und Steuerberatung ersetzen können. Jemand, der sich zum ersten Mal mit gesellschaftsrechtlichen Verträgen befasst, sei es als Angel oder als Startup, benötigt für ein solides Gesamtverständnis eine fachkundige Beratung. Dennoch kann ein Standarddokument helfen, sich schneller zurechtzufinden und den Beratungsbedarf besser zu identifizieren.
Erstes GESSI-Standardvertragswerk zu Wandeldarlehen erhältlich
Wandeldarlehen erfreuen sich wachsender Beliebtheit und werden bereits bei etwa 40 % der Erstfinanzierungen genutzt, können jedoch einige Fallstricke enthalten. Erarbeitet hat das Vertragswerk eine gemeinsame Arbeitsgruppe beider Verbände unter juristischer Federführung der Anwaltskanzlei Osborne Clarke.
Das Vertragswerk Wandeldarlehen besteht aus fünf Teilen: Nach einführenden Verwendungshinweisen, die quasi als Gebrauchsanweisung dienen und dem zur Aufnahme von Wandeldarlehen ermächtigenden Gesellschafterbeschluss folgt der eigentliche Wandeldarlehensvertrag sowie die Wandlungsverpflichtung. Ergänzt wird das Vertragswerk durch ein Excel-Berechnungstool für Wandeldarlehensverträge. Die Texte sind inzwischen durch das GESSI unter www.standardsinstitute.de veröffentlicht worden, frei und kostenlos herunterladbar und an den individuellen Bedarf anpassbar. Die Dokumente sind in der Regel simultan in Deutsch und Englisch verfasst, wobei die deutsche Version die rechtlich verbindliche ist.
Die nächsten Dokumente des GESSI sind bereits in Arbeit: Das „Term Sheet“, das den eigentlichen Beteiligungs- und Finanzierungsvertrag vorbereitet, und ein Standard-Arbeitsvertrag.
Um Beteiligten und Interessierten das German Standards Setting Institute vorzustellen, findet am 23.08.2018, um 16.00 Uhr, in Düsseldorf eine Kick-off Veranstaltung statt, gefolgt von einer Roadshow mit Stopps in Berlin, Frankfurt, Stuttgart und München.
(Pressemitteilung Business Angels Netzwerk Deutschland vom 30.07.2018)