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31.01.2018

Deutsche Banken unzureichend auf neue EZB-Meldepflicht für Kredite vorbereitet

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Datenmeldungen zu vergebenen Krediten sind ab September 2018 verpflichtend für Banken. Bereits zum 31.1.2018 müssen in einem ersten Schritt die Stammdaten der Vertragspartner an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Kredit-Stammdaten und dynamische Kreditdaten sind zum 31.3.2018 fällig, ab 30.9.2018 gilt die vollumfängliche Meldepflicht zu vergebenen Krediten über 25.000 Euro. Dieser Zeitplan ist für viele Institute zu eng, um belastbare Daten effizient und in guter Qualität bereitzustellen. Das zeigt eine Markteinschätzung der Unternehmensberatung Berg, Lund & Company.

Hintergrund der neuen Meldepflichten: Die EZB baut ein granulares, statistisches Kreditmeldewesen auf, das unter dem Akronym AnaCredit („Analytical Credit Dataset“) bekannt ist. Ziel des Registers ist es, über verbesserte Statistiken auch die Stabilität des Finanzsystems, das Risikomanagement und geldpolitische Analysen verbessern zu können.

Umfangreiche Daten müssen dafür aus den Systemen der Banken extrahiert und im vorgegebenen Format an die EZB geliefert werden.

Die Aufsicht hat dementsprechend ein komplexes Datenmodell definiert, in dem Kreditdaten mitsamt der enthaltenen Sicherheiten sowie Vertragspartner-Stammdaten abgebildet werden.

Kreditdaten müssen vollständig automatisiert erhoben und gemeldet werden

Um belastbare Daten rechtzeitig und effizient zur Verfügung stellen zu können, müssen Banken Datenerfassung und Meldung als möglichst weitgehend automatisierte Regelprozesse etablieren. Benötigte Zahlen dürfen nicht jedes Mal neu manuell zusammengestellt oder gar errechnet werden, sondern sollten in den entsprechenden Systemen bereits vorliegen. Die initiale Umsetzung dieser automatisierten Prozesse ist jedoch aufwändig und der verbleibende Zeitrahmen relativ eng. In weniger als neun Monaten wird es bereits ernst. Die für IT-Projekte und Regularien zuständigen Abteilungen in den Kredithäusern sind oftmals mit den zahlreichen anderen Großprojekten von MaRisk bis Zahlungsverkehrsrichtlinien ausgelastet.

„Bei vielen Instituten besteht deshalb die Gefahr, dass eine vollständige Umsetzung nicht rechtzeitig erfolgt“, sagt Dr. Tobias Sander von der Unternehmensberatung Berg, Lund & Company. „Dann entstehen zusätzliche operative Belastungen und das Risiko, dass die Datenqualität nicht den Anforderungen genügt.“ Kurz gesagt: Die Daten werden zwar ordnungsgemäß gemeldet, doch sie entsprechen nicht der gewünschten Qualität.

„Nach unserer Einschätzung hat noch knapp ein Viertel der Banken in Deutschland Defizite bei der AnaCredit-Meldung, die dringend aufzuholen sind“, sagt Sander. Dafür müssen Kreditinstitute jetzt dringend anfangen, effiziente und automatisierte Datenerhebungsprozesse einzuführen, so sein Rat.

(Pressemitteilung Berg Lund & Company vom 30.01.2018)


Redaktion

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