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12.12.2018

DVFA-Mitglieder sehen Governance-Probleme bei der Manager-Vergütung

DVFA-Mitglieder sehen Governance-Probleme bei der Manager-Vergütung

Corporate Finance

Die Ergebnisse der DVFA-DAX 30-Vergütungsstudie zu den Anforderungen an die Vergütung der CEOs des DAX 30 zeigen deutliche Differenzen zur derzeitigen Vergütungspraxis auf. Die Befragten formulieren Grenzen für eine maximal akzeptable Gesamtvergütung von durchschnittlich 10,4 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum letzten Jahr um mehr als ein Drittel (Befragung 2017: ∅ 15,8 Mio. €). Hierbei halten 40% der Befragten die tatsächliche durchschnittliche Gesamtvergütung von ∅ 6,35 Mio. € implizit für zu hoch. 2017 lag dieser Wert noch bei 27%.

Fast alle Befragten glauben, dass CEOs auch für deutliche geringere Summen an Gesamtvergütung arbeiten würden als derzeit gezahlt werden (Annahme der Befragten: ∅ 2,63 Mio. € versus einer aktuellen durchschnittlichen Gesamtvergütung von ∅ 6,35 Mio. €). Dieser Wert ist im Vergleich zu den Vorjahren noch einmal gesunken und kann als Indiz für Governance-Probleme bei der Vergütung verstanden werden.

Misserfolg des Unternehmens sollte auch in der Vergütung niederschlagen

Ein großer Teil der Befragten ist der Meinung, dass sich die Verantwortung der CEOs für das Unternehmensergebnis bei Misserfolg auch in der Vergütung niederschlagen sollte. So fordern 29,2% negative Boni im Fall verfehlter Unternehmensziele. 77,9% sprechen sich grundsätzlich für eine Begrenzung der Gesamtvergütung aus, unabhängig von der Leistung. Die Mehrheit von 67,3% plädiert im Fall einer vorzeitigen Entlassung lediglich für eine Auszahlung des ausstehenden Fixgehaltes als Abfindung.

Forderung nach mehr Transparenz

Die Befragten plädieren insgesamt für ein hohes Maß an Transparenz. So soll vor allem die Höhe der Gesamtvergütung, deren Aufteilung in fixe und variable Bestandteile, sowie deren Fristigkeit offengelegt werden. Die Befragten fordern einen deutlich höheren Anteil der fixen Vergütung und einen geringeren Anteil kurzfristiger Boni bei der Vergütung von Top-Managern. So sollte laut DVFA Mitgliedern der Anteil des Fixgehaltes gut die Hälfte der Gesamtvergütung ausmachen (50,7%). Faktisch betrug der tatsächliche Anteil der fixen Vergütung in der Berichtssaison 2018 lediglich 25,4%. Weitere Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Befragten den Unternehmenserfolg nur bedingt geeignet zur Leistungsmessung bei Bonuszahlungen empfinden.

Begrenzung variabler Anteile

Die Befragten wünschen sich eine Begrenzung variabler Anteile auf insgesamt 42,3%, während in der Berichtssaison der Anteil variabler Vergütung in DAX-Unternehmen faktisch 63,2% betrug. Hierbei sollten langfristige, mehrjährig ausgerichtete Boni mit ca. 75% den größten Anteil an variabler Vergütung ausmachen. In der Berichtssaison 2018 lag dieser Anteil bei rund 50% der gesamten variablen Vergütung. Im Vergleich zum letzten Jahr stieg die Bereitschaft, hieraus aktiv Konsequenzen zu ziehen, an. Dabei werden der Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens oder die Abstimmung gegen Vorschläge des Vorstands auf der Hauptversammlung als mit Abstand häufigste Antworten genannt.

Präferenz für höhere Fixgehälter und geringere Boni

Laut der Studienautoren gab es in den letzten Jahren einen deutlichen Trend hin zu einer Präferenz für höhere Fixgehälter und geringere Boni. Die Studienergebnisse zeigen, dass die befragten Investment Professionals keinen besonders starken Zusammenhang zwischen Leistung und kurzfristigen Bonuszahlungen sehen und eine Verringerung kurzfristiger Boni als derzeitig beste Lösung gesehen wird. Die Wahrnehmungen in der Öffentlichkeit, dass Bezahlung und Leistung von DAX30 CEOs oftmals auseinanderklaffen, werden auch von den befragten Investment Professionals geteilt. Hierbei sei im Zeitablauf zu erkennen, dass die Kritiker einer zu hohen Gesamtvergütung der DAX 30 CEOs unter unseren Befragten in den letzten vier Jahren zugenommen haben. Um hier auch aktiv werden zu können, besteht der Studie zufolge ein starker Wunsch nach Transparenz in der Offenlegung, um gegenüber dem Vorstand und Aufsichtsrat auch tätig werden zu können.

Die vollständigen Ergebnisse der Studie sind hier erhältlich.

(Pressemitteilung DVFA vom 12.12.2018)


Redaktion

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