• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ex-post-Prüfungen von abgeschlossenen M&A-Deals

04.04.2023

Ex-post-Prüfungen von abgeschlossenen M&A-Deals

Nationale Wettbewerbsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten können Ex-post-Prüfungen von abgeschlossenen M&A-Deals durchführen. Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung sehen sich fortan der Möglichkeit ausgesetzt, dass Fusionen und Übernahmen mehrere Jahre nach ihrem Abschluss rückgängig gemacht werden können.

Beitrag mit Bild

© kritchanut/fotolia.com

Der EuGH hat am 16.03.2023 klargestellt, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden (NWB) in den EU-Mitgliedstaaten Zusammenschlüsse, die nicht der Fusionskontrolle auf nationaler oder EU-Ebene unterliegen, nach den allgemeinen Regeln für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung prüfen können. Gleiches gilt auch dann, wenn sie nicht gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung von einer nationalen Wettbewerbsbehörde zur Prüfung an die Kommission verwiesen wurden.

Hintergrund des EuGH-Urteils

Hintergrund des Urteils war ein Rechtstreit zwischen den zwei französischen Rundfunkunternehmen Télédiffusion de France (TDF) und Towercast. Im Jahr 2016 erwarb TDF die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Itas, ohne dass diese Übernahme bei der französischen Wettbewerbsbehörde (FCA) oder der Kommission angemeldet beziehungsweise geprüft wurde. Begründet wurde das Vorgehen damit, dass die geltenden umsatzbezogenen Schwellenwerte nicht erreicht wurden. Towercast reichte daraufhin bei der Wettbewerbsbehörde eine Beschwerde ein, in der das Unternehmen argumentierte, dass die Übernahme den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstelle, was gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoße. Nach Ansicht von Towercast hat die Transaktion die bereits bestehende beherrschende Stellung von TDF sowohl auf den vor- als auch auf den nachgelagerten Großhandelsmärkten für Fernsehsendungen erheblich verstärkt.

Auswirkungen auf dem deutschen Markt

Laut Dr. Christian Zuleger, Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Sidley, hat das Urteil auch Auswirkungen auf dem deutschen Markt: „Bei einer beträchtlichen Anzahl von Unternehmen, die an Fusionen und Übernahmen mit einem europäischen Bezug beteiligt sind, besteht nun die Möglichkeit, dass eine Untersuchung der jeweiligen Transaktion durchgeführt werden kann.“ Zuleger empfiehlt Rechtsabteilungen von Unternehmen zur Minderung der Risiken die folgenden drei Handlungsempfehlungen: „Zum einem gilt es achtsam gegenüber Veränderungen zu sein, die im Nachhinein zum Ausschluss von Konkurrenten oder zur Ausbeutung von Kunden und Verbrauchern führen könnten, was das Risiko einer Beschwerde nach Artikel 102 AEUV über die Transaktion selbst mit sich bringen würde. Zum anderen sollte aktiv nach Hinweisen in internen oder externen Dokumenten Ausschau gehalten werden, die besagen, dass das fusionierte Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung einnehmen oder Konkurrenten ausschließen könnte. Zudem empfehlen wir das aktive Monitoren von Trends bei den nationalen Wettbewerbsbehörden, die jederzeit von der Möglichkeit der nachträglichen Prüfung von Fusionen und Übernahmen gemäß Artikel 102 AEUV Gebrauch machen können.“

(FTI Consulting vom 03.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Maksim Kabakou/fotolia.com

25.02.2026

KfW Research erwartet 1,5 % Wachstum im Jahr 2026

Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Schlussquartal 2025 leicht gewachsen, nachdem es im Vorquartal noch stagniert hatte. KfW Research betrachtet die Entwicklung als eine gute Ausgangsbasis für das laufende Jahr. Die volkswirtschaftliche Abteilung der KfW bleibt daher bei ihrer optimistischen Sicht auf die Wachstumschancen Deutschlands und geht für 2026 von einer Steigerung des BIP um

KfW Research erwartet 1,5 % Wachstum im Jahr 2026
Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

24.02.2026

Startup-Stimmung 2026: Zwischen Zuversicht und Frust

Deutschlands Startups sind beim Blick auf die Lage des eigenen Unternehmens gespalten: Rund ein Drittel (35 %) berichtet von einer Verbesserung im vergangenen Jahr, fast ebenso viele (30 %) aber von einer Verschlechterung. Für weitere 35 % ist die Lage unverändert. Das ist das Ergebnis einer Befragung von Bitkom Research unter 133 Tech-Startups in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Jedes

Startup-Stimmung 2026: Zwischen Zuversicht und Frust
Meldung

pitinan/123.rf.com

23.02.2026

Deutsche Finanzinstitute setzen zunehmend auf KI

Eine neue globale Studie von Finastra, einem Anbieter von Software für Finanzdienstleistungen, zeigt, dass eine nahezu flächendeckende Einführung von KI bei deutschen Finanzinstituten zu beobachten ist. Nur noch drei Prozent der Finanzinstitute in Deutschland geben an, keinerlei künstliche Intelligenz einzusetzen. Dies ist ein klares Signal für den Übergang von der Experimentierphase zur Umsetzung in der

Deutsche Finanzinstitute setzen zunehmend auf KI
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)