25.02.2016

Faire Behandlung von Publikumsfondsanlegern

Autokonzerne auf der Überholspur

Corporate Finance

Der BVI richtet ein elektronisches Informationsangebot für Anleger ein – dies ist im Rahmen der Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 38 KAGB zu berücksichtigen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im vergangenen Herbst festgestellt, dass „Anleger ein und desselben Publikums-Investmentvermögens zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder in unterschiedlichem Ausmaß Kenntnis über die Vermögensgegenstände im Portfolio und deren Wertentwicklung erhalten“. So würden „nur einem Teil der Anleger eines Publikumsfonds – z. B. Banken und Versicherungen – Informationen über den Publikumsfonds zur Verfügung gestellt werden, die dem anderen Teil – in der Regel den Privatanlegern – trotz expliziter Nachfrage vorenthalten werden“.

Elektronische Abrufmöglichkeit wird eingerichtet

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. teilte daraufhin der BaFin mit, dass eine elektronische Abrufmöglichkeit der Informationen über die Internetseite der Kapitalverwaltungsgesellschaften  eingerichtet werden soll, zu der alle Anleger gleichermaßen Zugang haben sollen. Die Einrichtung dauere jedoch bis zu 13 Monate. Mit beigefügtem Schreiben gewährt die BaFin den Gesellschaften diese Zeit, beginnend ab dem 16. Februar 2016.

Berücksichtigung bei den Prüfungen der Jahresabschlüsse

Dies ist im Rahmen der Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 38 KAGB zu berücksichtigen, da die Prüfung auch die Beurteilung der Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln nach § 26 KAGB beinhaltet (vgl. § 22 Abs. 1 KAPrüfbV). Danach sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften verpflichtet, alle Anleger der Investmentvermögen fair zu behandeln (§ 26 Abs. 2 Nr. 6 KAGB i.V.m. § 2 Abs. 2 KAVerOV).

(WPK vom 24.02.2016 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Frankfurter Bankenviertel mit Untermainbrcke
Meldung

© mojolo/fotolia.com

08.05.2024

Bankenregulierung: Weniger Komplexität ist dringend notwendig

Der vom Bundeskabinett beschlossene Jahreswirtschaftsbericht 2024 trägt den Titel „Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken“. Dieses Ziel ist laut dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) uneingeschränkt zu begrüßen, allerdings sollte es sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten deutschen Wirtschaft beziehen und damit auch die Banken einschließen. Regulierung nach der Finanzkrise Wie aber ist es um die deutsche und auch

Bankenregulierung: Weniger Komplexität ist dringend notwendig
KI, Künstliche Intelligenz, Roboter, Zukunft, Industrie 4.0
Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

07.05.2024

Industrie zögert beim KI-Einsatz

Geht es nach der deutschen Industrie, wird Künstliche Intelligenz (KI) die Branche nicht nur prägen, sondern maßgeblich über ihre Zukunft entscheiden. 78 % der deutschen Industrieunternehmen sind überzeugt, dass der Einsatz von KI künftig entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sein wird. Für 70 % ist KI sogar die wichtigste Technologie für die Zukunftsfähigkeit der deutschen

Industrie zögert beim KI-Einsatz
Idee, Glühbirne, Forschung, Entwicklung
Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

07.05.2024

Ausschreibungen machen Unternehmen weniger innovativ

Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen sinkt, wenn sie öffentliche Ausschreibungen ohne Innovationsanreize gewinnen. Durch den Gewinn eines öffentlichen Auftrags ohne zusätzliche Vergabekriterien konzentrieren sich Unternehmen stärker auf etablierte Produkte und Dienstleistungen und verlieren sowohl hinsichtlich ihrer Produkte als auch ihrer Prozesse an Innovationskraft. Langfristig steht dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Spiel. Zu diesen Erkenntnissen kommen Wissenschaftler

Ausschreibungen machen Unternehmen weniger innovativ
CORPORATE FINANCE - Die Erfolgsformel für Finanzprofis

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank