25.02.2016

Faire Behandlung von Publikumsfondsanlegern

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Der BVI richtet ein elektronisches Informationsangebot für Anleger ein – dies ist im Rahmen der Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 38 KAGB zu berücksichtigen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im vergangenen Herbst festgestellt, dass „Anleger ein und desselben Publikums-Investmentvermögens zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder in unterschiedlichem Ausmaß Kenntnis über die Vermögensgegenstände im Portfolio und deren Wertentwicklung erhalten“. So würden „nur einem Teil der Anleger eines Publikumsfonds – z. B. Banken und Versicherungen – Informationen über den Publikumsfonds zur Verfügung gestellt werden, die dem anderen Teil – in der Regel den Privatanlegern – trotz expliziter Nachfrage vorenthalten werden“.

Elektronische Abrufmöglichkeit wird eingerichtet

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. teilte daraufhin der BaFin mit, dass eine elektronische Abrufmöglichkeit der Informationen über die Internetseite der Kapitalverwaltungsgesellschaften  eingerichtet werden soll, zu der alle Anleger gleichermaßen Zugang haben sollen. Die Einrichtung dauere jedoch bis zu 13 Monate. Mit beigefügtem Schreiben gewährt die BaFin den Gesellschaften diese Zeit, beginnend ab dem 16. Februar 2016.

Berücksichtigung bei den Prüfungen der Jahresabschlüsse

Dies ist im Rahmen der Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 38 KAGB zu berücksichtigen, da die Prüfung auch die Beurteilung der Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln nach § 26 KAGB beinhaltet (vgl. § 22 Abs. 1 KAPrüfbV). Danach sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften verpflichtet, alle Anleger der Investmentvermögen fair zu behandeln (§ 26 Abs. 2 Nr. 6 KAGB i.V.m. § 2 Abs. 2 KAVerOV).

(WPK vom 24.02.2016 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©alfaphoto/123rf.com

10.03.2026

Kapitalmangel treibt Startups ins Ausland

Fehlendes Kapital könnte viele Startups aus Deutschland vertreiben. Fast jedes zweite Startup (48 %) plant in diesem Jahr eine Kapitalaufnahme und will dabei im Schnitt 4 Millionen Euro einsammeln. Zugleich überlegt jedes vierte Startup (25 %), Deutschland wegen fehlenden Kapitals zu verlassen, nur 17 % empfinden das Venture-Capital-Angebot hierzulande als ausreichend. Das ist das Ergebnis einer Befragung von

Kapitalmangel treibt Startups ins Ausland
Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

09.03.2026

Mehr Neugründungen größerer Betriebe

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland rund 130.100 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 7,6 % mehr Neugründungen größerer Betriebe als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 0,8 % auf

Mehr Neugründungen größerer Betriebe
Meldung

©andreypopov/123rf.com

05.03.2026

Mittelstand zeigt sich wieder innovationsfreudiger

Deutschlands Mittelstand zeigt sich wieder etwas innovationsfreudiger. Im Zeitraum zwischen 2022 und 2024 haben 41 % – oder 1,6 Millionen – der mittelständischen Unternehmen innerhalb der vorangegangenen drei Jahre mindestens eine Innovation getätigt. Das waren zwei Prozentpunkte mehr als zwischen 2021 bis 2023. Die Ausgaben der Unternehmen für Innovationen lagen 2024 bei 35,4 Milliarden Euro, das waren

Mittelstand zeigt sich wieder innovationsfreudiger
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)