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30.10.2018

Grauer Kapitalmarkt: Keine Daten zu Verlusten von Anlegern

Autokonzerne auf der Überholspur

©psdesign1/fotolia.com

Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Verlusten vor, die Verbraucher mit Produkten des Grauen Kapitalmarktes und der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge gemacht haben. Die bei den Verbrauchern entstandenen Verluste werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) nicht erfasst.

Am 24.07.2018 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren gegen die Grünwalder Investmentfirma P&R eröffnet. Der Containervermieter P&R ist für viele Anlegerinnen und Anleger überraschend Pleite gegangen. 54 000 von ihnen, im Durchschnitt rund 60 Jahre alt, fürchten um ein eingesetztes Kapital von 3,5 Mrd. Euro, das in vielen Fällen für die eigene Altersvorsorge vorgesehen war. Dies ist vermutlich der größte Anlegerbetrug, den es jemals in Deutschland gegeben hat – trotz Prokon, Infinus oder S&K.

Regierung verweist auf vorgeschriebenen Warnhinweis

Vor dem Hintergrund des Insolvenzverfahrens gegen die Investmentfirma P&R wollte die Fraktion die Linke in einer Kleinen Anfrage u.a. Auskunft zu den Daten über die Verluste von Anlegern. Für die Bundesregierung ist wichtig, „dass Anleger sich vor ihrer Investitionsentscheidung der mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken bewusst sind“, so die Antwort (19/4954). Deshalb gebe es unter anderem einen bei Werbung für Vermögensanlagen vorgeschriebenen Warnhinweis: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“

Kleinanlegerschutzgesetz hat Verbesserungen bewirkt

Nach Ansicht der Regierung wurden mit dem Kleinanlegerschutzgesetz 2015 umfassende Verbesserungen zum Schutz der Anleger eingeführt. Die Regierung erinnert auch an Eingriffe der BaFin auf dem Kapitalmarkt. So dürften bestimmte hochriskante binäre Optionen und Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht für Anleger Privatanlegern nicht mehr angeboten werden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden in der Polizeistatistik für das Jahr 2017 27.444 Fälle von Anlagebetrug erfasst.

(Dt. Bundestag, hib vom 30.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

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