• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IFRS 17 tritt voraussichtlich ein Jahr später in Kraft

22.11.2018

IFRS 17 tritt voraussichtlich ein Jahr später in Kraft

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat sich dafür ausgesprochen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFRS 17 vorbehaltlich einer 2019 durchzuführenden öffentlichen Konsultation um ein Jahr zu verschieben.

Aktuelle Überlegungen des IASB gehen dahin, IFRS 17 noch weiter zu ändern. Darüber soll in der Dezembersitzung beraten werden. Deshalb und aufgrund der ohnehin weitreichenden Änderungen, die aus IFRS 17 erwartet werden, wird die Verschiebung als sachgerecht erachtet. Demnach wäre der Standard auf Geschäftsjahre anwendbar, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen.

Befreiung der Versicherungsunternehmen

Das IASB hat auch beschlossen, die vorübergehende Befreiung der Versicherungsunternehmen von der Anwendung des IFRS 9 um ein Jahr zu verlängern, sodass IFRS 9 und IFRS 17 gleichzeitig angewendet werden können.

(WPK vom 21.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

11.06.2026

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind

Auf die deutsche Wirtschaft wirken weiterhin gegenläufige Kräfte. Während die Finanzpolitik für expansive Impulse sorgt, bremsen die Folgen des Irankriegs die wirtschaftliche Dynamik. Das zeigt die aktuelle Sommerprognose des Kiel Instituts. Demnach wird das Bruttoinlandsprodukt trotz der expansiven Fiskalpolitik in diesem Jahr voraussichtlich um lediglich 0,8 % zulegen, für das kommende Jahr haben die Ökonomen die

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind
Meldung

© Olivier Le Moal/fotolia.com

10.06.2026

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung

Die größte Herausforderung für die mittelständischen Unternehmen bleibt aus Sicht von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft und Wirtschaftspolitik die Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von Expertinnen und Experten des IfM Bonn, die zwischen Ende Februar und Ende März 2026 stattfand. Bereits bei der letztmaligen Befragung im Jahr 2020 hatte sich die Herausforderung

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

09.06.2026

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt

Ab dem 02.07.2026 werden ESG-Ratingagenturen, die im Gebiet der Europäischen Union tätig sind, erstmals einem Regulierungsrahmen (Verordnung (EU) 2024/3005) und der Aufsicht durch die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) unterstellt, die bereits für die Aufsicht über Kreditratingagenturen zuständig ist. Diese Entwicklung definiert die Spielregeln des ESG-Marktes neu. Ein Wendepunkt für die Glaubwürdigkeit von ESG Dieser

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)