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18.05.2017

Neuer Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge

Autokonzerne auf der Überholspur

Nach IFRS 9 Finanzinstrumente (2014), IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (2015) und IFRS 16 Leasingverhältnisse (2016) hat der IASB mit der heute erfolgten Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge das letzte verbliebene Großprojekt abgeschlossen.

Nach IFRS 9 Finanzinstrumente (2014), IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (2015) und IFRS 16 Leasingverhältnisse (2016) hat der IASB mit der heute erfolgten Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge das letzte verbliebene Großprojekt abgeschlossen.

Mit IFRS 17 liegt erstmalig eine weltweit einheitliche Grundlage für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen vor. Die 2004 erlassene Vorgängerregelung, die stets als Zwischenlösung gedacht war, ermöglichte Versicherungsunternehmen weitgehend die Übernahme der bisher angewendeten nationalen Bilanzierungsvorschriften in den IFRS-Abschluss. Mit dem neuen Standard, der zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und dann den alten Standard ablösen wird, wird die Bemessung versicherungstechnischer Rückstellungen einheitlich zu Tageswerten (current values) erfolgen und eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unzulässig.

Großprojekt abgeschlossen

„Der Abschluss des Versicherungsprojekts markiert den erfolgreichen Abschluss der Großprojekte, die der IASB seit seiner Neuorganisation zu Beginn des Jahrtausends in Angriff genommen hat“, erklärte Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident des DRSC. Mit IFRS 17 geht eine 20-jährige Entwicklungszeit zu Ende, die durch die Veröffentlichung von insgesamt fünf Konsultationspapieren, einem Interimsstandard (IFRS 4) sowie zahlreichen Einbindungsaktivitäten gekennzeichnet war.

Herausforderungen für EFRAG

Mit Blick auf das nun anstehende Übernahmeverfahren in der Europäischen Union und unter Bezugnahme auf seine parallele Funktion als Vizepräsident des EFRAG-Boards fuhr Barckow fort: „Für die EU beginnen mit dem heutigen Tag die Arbeiten zur Indossierung. Die Übernahmeempfehlung stellt EFRAG vor große Herausforderungen, weil der Startpunkt aufgrund der 2004 weitgehend zugestandenen Verwendung nationaler Rechnungslegungsgrundsätze für jedes Versicherungsunternehmen unterschiedlich ist und die Kosten-Nutzen-Analyse somit schwierig wird. Ich appelliere an alle Beteiligten, sich konstruktiv in diesen Prozess einzubringen und auf eine zügige Übernahme hinzuwirken, damit Europa weiterhin Teil der IFRS-Familie bleibt.“

(DRSC vom 18.05.2017/ Viola C. Didier)


Redaktion

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