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22.02.2018

Initial Coin Offerings: Einordnung als Finanzinstrumente

Autokonzerne auf der Überholspur

©Travis/fotolia.com

Seit einiger Zeit erreichen die BaFin vermehrt Anfragen, ob Token oder virtuelle Währungen, die bei Initial Coin Offerings (ICOs) an Anleger vertrieben werden, als Finanzinstrumente anzusehen sind.

Die BaFin hat nun ein Hinweisschreiben veröffentlicht, in dem sie zur regulatorischen Einordnung von Token im Bereich der Wertpapieraufsicht Stellung nimmt. Dieses betrifft alle Marktteilnehmer, die Dienstleistungen in Bezug auf Token erbringen, mit diesen handeln oder Token öffentlich anbieten. Um etwaige gesetzliche Anforderungen lückenlos zu erfüllen, sind diese Marktteilnehmer gehalten, genau zu prüfen, ob ein reguliertes Instrument vorliegt, beispielsweise ein Finanzinstrument oder ein Wertpapier. Im Zweifel sollten sie die zuständigen Fachreferate der BaFin frühzeitig kontaktieren.

Das Hinweisschreiben der BaFin finden Sie hier zum Download.

(BaFin, PM vom 20.02.2018 / Viola C. Didier)


Redaktion

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