Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Regeln für die DAX-Auswahlindizes (DAX, MDAX, SDAX und TecDAX) hat die Deutsche Börse in einer ursprünglichen Fassung des ‚Guide to the DAX Equity Indices‘ vom 17.12.20 sowie in Antworten auf direkte Anfragen darauf verwiesen, dass auch Halbjahresberichte geprüft werden müssten. Nachdem der Deutscher Investor Relations Verband DIRK und andere Kapitalmarktteilnehmer darauf hingewiesen haben, dass dies weder gesetzlich (WpHG) noch börsenrechtlich (Prime Standard Listing-Regeln) erforderlich sei und dies zu keinem Zeitpunkt Inhalt der Konsultationen zur Methodologie-Änderung gewesen sei, wurde von dieser Anforderung nunmehr wieder Abstand genommen.
Am 07.01.2021 hat der Anbieter von Investmentinformationen Qontigo die aktualisierte Fassung des „Guide to the DAX Equity Indices“, der ab dem 25.02.2021 gültig sein wird, veröffentlicht:
Auf Seite 27 des Guides ist nunmehr klargestellt, dass ein den Anforderungen des WpHG entsprechender Halbjahresbericht ausreicht, um den Voraussetzungen einer DAX-Index-Zugehörigkeit in diesem Zusammenhang zu genügen.
Die davon unabhängige Frage, ob Unternehmen, deren Aufsichtsrat keinen Prüfungsausschuss eingerichtet hat, weil das Plenum (d.h. der gesamte Aufsichtsrat) dessen Aufgaben wahrnimmt, „den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich eines Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat“ im Sinne des neuen Indexregelwerks entspricht oder nicht, wird in dem Guide nicht beantwortet. Von der Auslegung dieser Frage hängt u.a. ab, ob Unternehmen mit einem 3-köpfigen Aufsichtsrat, diesen auf mindestens sechs Personen aufstocken müssen, um in einem der DAX-Indizes zu verbleiben. Weitere Informationen werden laut des Deutschen Investor Relations Verbandes noch folgen.
(Pressemitteilung Deutscher Investor Relations Verband von 08.01.2021)