• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mitarbeiterbeteiligung soll attraktiver werden

28.01.2020

Mitarbeiterbeteiligung soll attraktiver werden

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Um internationale Spitzenkräfte für deutsche Technologie-Unternehmen zu gewinnen, ist eine lukrative Kapitalbeteiligung ein wichtiges Argument. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss zum Thema Mitarbeiterbeteiligung deutlich.

Anlass waren Anträge der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in denen es insbesondere um Änderungen bei der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen geht. Beide argumentieren, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitbeteiligung in Deutschland sowohl im Vergleich mit den USA als auch innerhalb Europas besonders schlecht seien.

Problem: Hohe Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung

Tesla-Chef Elon Musk habe über eine Mitarbeiterbeteiligung beim Bezahlsystem PayPal sein erstes Geld gemacht, sagte der Gründer des Online-Touristikunternehmens GetYourGuide Deutschland, Johannes Reck. Wenn er internationale Talente anwerben wolle, sei die Beteiligung am Unternehmen das wichtigste Argument. Allerdings, fügte er an, sei eine solche Mitarbeiterbeteiligung „für uns doppelt so teuer wie im Silicon Valley“. Es gehe bei diesem Thema letztlich „um den politischen Willen, hier Champions aufzubauen“.

In den beiden zur Begutachtung stehenden Anträgen steht, dass die Steuerfreibeträge, die Arbeitnehmer für die Mitbeteiligung geltend machen können, im internationalen Vergleich sehr niedrig seien und deutlich angehoben werden sollten. Damit sei es aber nicht getan, erklärte Christian Vollmann vom Bundesverband Deutsche Start-ups. Im Erfolgsfall, etwa bei einem Börsengang, könnten sich leicht fünf- bis sechsstellige Beträge ergeben, bei denen dann auch ein höherer Freibetrag kaum mehr ins Gewicht falle. Ein weit größeres Problem sei, dass Mitarbeiterbeteiligungen nach dem Einkommensteuer-Tarif versteuert werden, während für ihn selbst die Kapitalertragsteuer gelte. „Mitarbeiter zahlen höhere Steuern als ich als Unternehmer, das ist ungerecht“, so Vollmann.

Zuflussbesteuerung macht Mitbeteiligung weniger attraktiv

Auf die unterschiedlichen Formen von Mitbeteiligung wies Heinrich Beyer vom Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung hin. Bei Großunternehmen würden Mitarbeiter in der Regel in Form von Aktien beteiligt und hätten damit auch dieselben Rechte wie andere Aktionäre. Es gebe in Deutschland rund 1,3 Millionen solcher Belegschaftsaktionäre in rund 700 Unternehmen. Dazu kämen rund 2.000 mittelständische Unternehmen, bei denen Arbeitnehmer über meist stille Beteiligungen und Genussrechte beteiligt seien. Daneben gebe es, vor allen bei Start-ups, sogenannte virtuelle Beteiligungen, das heißt Erfolgsbeteiligungen, die nicht mit Kapitalanteilen verbunden sind.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass Arbeitnehmer eine Mitbeteiligung bereits dann versteuern müssen, wenn sie Anteile erhalten, und nicht erst, wenn sie diese verkaufen und zu Geld machen. Sie müssten also aus ihrem Lohn etwas versteuern, das sie noch gar nicht zur Verfügung haben. Diese sogenannte Zuflussbesteuerung mache die Mitbeteiligung für Arbeitnehmer weniger attraktiv, betonte Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband. Sie stehe denn auch im Vergleich zu anderen Vergünstigungen „eher am Ende der Wunschliste von Arbeitnehmern“.

Steuerrechtliche Unsicherheiten aufgrund der Rechtslage

Auf steuerrechtliche Unsicherheiten aufgrund der geltenden Rechtslage verwies Marc Schmitz vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Dies betreffe auf Arbeitnehmerseite die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Kapitalvermögen und Einkünften aus Arbeit sowie den Zeitpunkt der Besteuerung. Es betreffe aber auch die Arbeitgeberseite. Denn Unternehmen könnten nur den Teil der eingeräumten Beteiligung als Betriebskosten geltend machen, der bei den Arbeitnehmern zu den Einkünften aus Arbeit zählt. Zur Überwindung dieser Unsicherheit sah Schmitz in den vorliegenden Anträgen richtige, aber noch nicht hinreichende Ansätze.

(Dt. Bundestag, hib vom 27.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© apops / fotolia.com

05.12.2024

Die größten Herausforderungen 2024

Das Thema „Fachkräfte/demografische Entwicklung“ ist insgesamt weiterhin die größte Herausforderung für die Unternehmen. Wird jedoch nach Unternehmensgröße und -branche sowie dem Digitalisierungsgrad unterschieden, zeigt sich, dass dem Fachkräftemangel vor allem in größeren Unternehmen und im Dienstleistungsbereich eine herausragende Bedeutung zukommt. Im Produzierenden Gewerbe, im Handel und in den Unternehmen, die bereits Künstliche Intelligenz (KI) verwenden,

Die größten Herausforderungen 2024
Meldung

©alphaspirit/fotolia.com

04.12.2024

Studie zu „Diversity, Equity & Inclusion“ in deutschen Startups

Bunt, bunter, Startup-Szene? Eine neue Studie von Partnern der Technischen Universität München, IHK für München und Oberbayern, Meta, PwC Deutschland, HV Capital und Deep Tech Momentum zeigt gemischte Perspektiven, Einstellungen und Meinungen: Gründende deutscher Startups halten Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion (engl. Diversity, Equity, Inclusion – DEI) zwar mehrheitlich für wichtig für das eigene Unternehmen und

Studie zu „Diversity, Equity & Inclusion“ in deutschen Startups
Meldung

© habrda/ fotolia.com

03.12.2024

Automobilbranche: Umsatz, Gewinn und Absatz sinken

Die drei deutschen Autokonzerne mussten im abgelaufenen dritten Quartal massive Einbußen beim Umsatz und Gewinn vermelden. Ihr Umsatz schrumpfte um 6 %, der Pkw-Absatz um 9 %, der Gewinn sogar um 50 %. Während die deutschen Autobauer damit den Rückwärtsgang eingelegt haben, können andere Herstellernationen zumindest beim Umsatz weiter zulegen: So stieg der Umsatz der US-Autokonzerne insgesamt um

Automobilbranche: Umsatz, Gewinn und Absatz sinken

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank