Mit insgesamt 20 Green-Bond-Transaktionen in 10 verschiedenen Währungen hatte die Förderbank KfW umgerechnet 10,6 Mrd. EUR an den internationalen Kapitalmärkten aufgenommen. Diese Emissionserlöse sind den KfW-Förderprogrammen aus den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und umweltverträglicher Transport, die im KfW-Rahmenwerk für grüne Anleihen zugrunde gelegt sind, vollständig zugeordnet worden. Mit dem heute veröffentlichten Bericht legt die KfW ihren Investoren und der interessierten Öffentlichkeit die Zuordnung der Emissionserlöse transparent dar:
- 70,5 % der Emissionserlöse wurden Energieeffizienz-Projekten zugeordnet – dies betrifft die Kreditprogramme der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.
- 27,6 % wurden dem Kreditprogramm „Erneuerbare Energien – Standard” zugeordnet.
- 1,9 % sind den Kreditprogrammen “Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen“ zugeordnet worden, die 2022 neu in das Rahmenwerk für grüne Anleihen aufgenommen worden waren.
- Die zudem erfolgte geographische Analyse ergab, dass 93,2 % der Emissionserlöse Projekten innerhalb Deutschlands und die restlichen 6,8 % Finanzierungen in anderen OECD-Staaten zugeordnet worden sind.
Es gelten die Green Bond Principles der ICMA
Die KfW folgt in ihrem Rahmenwerk für grüne Anleihen den Green Bond Principles der ICMA, die freiwillige Marktstandards insbesondere für transparentes Reporting setzen. So wird neben der Bereitstellung einer unabhängigen Expertenmeinung zum Rahmenwerk selbst (Second Party Opinion, SPO) insbesondere auch ein regelmäßiges Reporting über die Mittelverwendung (Allocation Report) und über die Umwelt- und Sozialwirkungen (sog. Impact Report) empfohlen. All diesen Empfehlungen kommt die KfW seit Einführung ihres Rahmenwerks für grüne Anleihen nach. Dieses Jahr wurde der Allocation Report erstmals auch von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft extern verifiziert: Deloitte bestätigt die ordnungsgemäße Zuordnung der Green-Bond-Erlöse in Form einer Limited Assurance.
KfW hat UN Sustainable Development Goals im Blick
Auch tragen alle mittels der genannten Förderprogramme finanzierten und mit den Green Bonds verbundenen Projekte zu mindestens einem der Ziele für Nachhaltige Entwicklung (UN Sustainable Development Goals) bei: Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7), Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) sowie Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13).
Für 2023 hat die KfW erneut ein Green-Bond-Emissionsvolumen von mindestens 10 Mrd. EUR angekündigt. Seit Jahresbeginn wurden mittels 3 Transaktionen in 3 Währungen (EUR, NOK und CNY) bereits Nettoerlöse von umgerechnet 3,3 Mrd. EUR aufgenommen. Darunter war die Emission eines Green Bonds mit einem Volumen von 3 Mrd. EUR und einer Laufzeit von 10 Jahren; die Anleihe traf auf eine Rekordnachfrage, das Orderbuch war 10fach überzeichnet.
KfW vom 28.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro