• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Untersagung von binären Optionen für Kleinanleger

30.11.2018

Untersagung von binären Optionen für Kleinanleger

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von binären Optionen an Privatkunden auf nationaler Ebene zu untersagen. Dazu hat sie den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.

„Binäre Optionen stellen gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase ein besonders verlockendes Angebot für Kleinanleger dar“, macht BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele deutlich. „Sie können auf leicht zugänglichen Online-Plattformen gehandelt werden und versprechen hohe Renditen. Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Produkte für Kleinanleger extrem verlustreich und sehr riskant sind“, mahnt sie.

BaFin hat massive Anlegerschutzbedenken

Risiken und damit erhebliche Anlegerschutzbedenken sieht die BaFin vor allem darin, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent sind. Dies gilt vor allem für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts. Anders als andere Finanzinstrumente werden binäre Optionen auch nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Der Anbieter setzt den Preis vielmehr selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können.

Extrem kurze Laufzeiten sind riskant

Wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten ist es für Kleinanleger äußerst schwierig, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen. Daneben agieren Anbieter von binären Optionen regelmäßig als direkte Gegenpartei ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen also in direktem Konflikt zu den Interessen der Kunden. Anbieter könnten beispielsweise den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden so verändern, dass der Optionskontrakt nicht auszuzahlen wäre.

Produktinterventionsmaßnahme der ESMA

Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Kleinanleger sind bereits jetzt in der Europäischen Union aufgrund einer vorübergehenden Maßnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA untersagt. Nach dem Ende der Geltungsdauer der Maßnahme der ESMA soll mit der beabsichtigten Allgemeinverfügung der BaFin die Untersagung aufrechterhalten werden.

Die geplante Allgemeinverfügung ist auf der BaFin-Website veröffentlicht. Bis zum 20.12.2018 besteht Gelegenheit, dazu schriftlich Stellung zu nehmen.

(BaFin vom 29.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Sondem / fotolia.com

17.08.2026

Hohe Wertschöpfung durch ausländische Investitionen

Etwa zehn Prozent aller ausländischen Investitionen für Neuansiedelungen auf der grünen Wiese oder Unternehmenserweiterungen kommen über die Germany Trade and Invest (GTAI) – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH nach Deutschland. Die Investitionen würden von der GTAI geprüft und an das jeweilige Bundesland abgegeben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/7491) auf eine Kleine

Hohe Wertschöpfung durch ausländische Investitionen
Meldung

© bakhtiarzein/fotolia.com

13.08.2026

Bevölkerung sieht Mehrwert in Open Finance

Die Open-Finance-Pläne der EU treffen in der Bevölkerung auf ein geteiltes Echo: Zwar kennt bereits ein Drittel der Europäerinnen und Europäer das Konzept – ein überraschend hoher Anteil. Doch während knapp ein Drittel der Bevölkerung darin bereits klare Chancen für die eigene Finanzplanung sieht, überwiegen bei der Mehrheit noch Skepsis und Datenschutzbedenken. Unabhängig davon, wann

Bevölkerung sieht Mehrwert in Open Finance
Meldung

©blende11.photo/fotolia.com

12.08.2026

Due Diligence 2026: Mehr Unsicherheit bei Transaktionen

Geopolitische Spannungen, fragile Lieferketten und technologische Umbrüche erschweren die Bewertung von Unternehmen. Laut dem „European Due Diligence Report 2026“ von Alvarez & Marsal reagieren Private-Equity-Investoren mit erweiterten Prüfprozessen. Basis ist eine Befragung von mehr als 80 Führungskräften europäischer Beteiligungsgesellschaften. KI wird zum Standard Mehr als 80% der Befragten nutzen KI bereits regelmäßig oder testen sie

Due Diligence 2026: Mehr Unsicherheit bei Transaktionen
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)