31.08.2023

Wachstumschancengesetz beschlossen

Deutschland muss an Dynamik gewinnen. Mit dem Wachstumschancengesetz soll sich der Standort durch Steuererleichterungen und Bürokratieabbau verbessern.

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Es verbessert die steuerlichen und damit auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen, um in Deutschland zu investieren. Mit dem Wachstumschancengesetz wird eine Investitionsprämie eingeführt, die den Unternehmen den Transformationsprozess erleichtern soll, klimafreundlich zu wirtschaften. Zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung der Bauwirtschaft wird eine degressive Abschreibung für Wohngebäude befristet eingeführt. Außerdem sollen die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter befristet wieder eingeführt und die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden.

Sowohl der steuerliche Verlustabzug als auch die Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter werden verbessert. Die Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und die Option zur Körperschaftsbesteuerung werden attraktiver. Mit dem Wachstumschancengesetz wird das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht. Hierzu heben werden Schwellenwerte und Pauschalen angehoben und Bürokratieentlastungen eingeführt.

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind:

  • Initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz
  • Wiederermöglichung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
  • Stärkung und Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserungen des steuerlichen Verlustabzugs
  • Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter
  • Verbesserungen bei den Sonderabschreibung nach § 7g EStG
  • Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts sind:

  • Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtigen sowie der Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften
  • Befreiung von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten
  • Beseitigung der Schriftformerfordernis an verschiedenen Stellen des Riester-Verfahrens durch Ermöglichung der elektronischen Datenübermittlung
  • Ermöglichung der Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
  • Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt
  • Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung und notwendige Folgeanpassungen
  • Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrenden bei der Erbschaftsteuer

Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness sind:

  • Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen
  • Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen
  • Anpassung der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke

(BMF vom 30.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

28.09.2026

DAX-Konzerne bauen besonders viele Stellen ab

Deutschlands größte börsennotierte Unternehmen reduzieren ihre Belegschaften stärker als vergleichbare Konzerne in Frankreich, Italien und Spanien. Das zeigt das EY-Parthenon Employment Barometer 2026, für das die Nachhaltigkeitsberichte von 155 Unternehmen aus DAX 40, CAC 40, FTSE MIB 40 und IBEX 35 ausgewertet wurden. Fast 48.000 Stellen weniger Bei den DAX-Konzernen sank die weltweite Beschäftigung um

DAX-Konzerne bauen besonders viele Stellen ab
Meldung

©fotomek/fotolia.com

24.09.2026

Studie: Banken liegen bei KI-Governance vorn

Banken, die konsequent auf vertrauenswürdige künstliche Intelligenz setzen, erzielen deutlich höhere Erträge aus ihren KI-Investitionen. Das zeigt der aktuelle „Data and AI Impact Report“ des Softwareanbieters SAS, dessen Daten vom Marktforschungsunternehmen IDC erhoben wurden. Banken liegen beim KI-Vertrauen vorn Im Branchenvergleich zählen Banken zu den Vorreitern. Ihr Trustworthiness-Index stieg binnen eines Jahres um 12,8 Punkte

Studie: Banken liegen bei KI-Governance vorn
Meldung

©helmutvogler/fotolia.com

23.09.2026

Pontes startet: Zentralbankgeld für tokenisierte Märkte

Das Eurosystem treibt die Tokenisierung der Finanzmärkte voran. Am 21.09.2026 hat die Europäische Zentralbank (EZB) mit „Pontes“ eine Infrastruktur gestartet, über die Geschäfte mit tokenisierten Vermögenswerten in Zentralbankgeld abgewickelt werden können. Damit setzt die Notenbank erstmals ihre Strategie für einen stärker auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierenden Finanzmarkt praktisch um. Sicheres Geld für digitale Märkte Tokenisierung soll

Pontes startet: Zentralbankgeld für tokenisierte Märkte
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)