• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

19.10.2017

Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

Beitrag mit Bild

©DavizroPhotography/fotolia.com

Künftig müssen gem. MiFIR Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften mit Finanzinstrumenten in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Die BaFin möchte eine spätere Veröffentlichung gestatten.

Ab dem 03.01.2018 gelten nach der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR) neue Regelungen zur Nachhandelstransparenz bei Geschäften mit Finanzinstrumenten. Grundsätzlich sind demnach Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften (OTC-Geschäfte) mit Finanzinstrumenten, die an einem Handelsplatz gehandelt werden, in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie technisch möglich zu veröffentlichen. Die nationalen Aufsichtsbehörden können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine spätere Veröffentlichung gestatten. Ebenso können sie gestatten, dass bestimmte Informationen zu den Geschäften zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Anhörungen zu Allgemeinverfügungen und Widerruf

Die BaFin beabsichtigt, beide Möglichkeiten für Handelsplätze und Wertpapierdienstleistungsunternehmen voll auszuschöpfen. Sie wird dazu drei Allgemeinverfügungen erlassen und hört die Beteiligten dazu an:

  1. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden
  2. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumenten durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  3. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Eigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden

Zudem plant die BaFin, ihre Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften gemäß § 31h Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu widerrufen. Auch hierzu hört sie die Beteiligten an.

Keine spätere Veröffentlichung von OTC-Geschäften

Eine gesonderte Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Eigenkapitalinstrumenten ist nicht vorgesehen. Diese sind nach der MiFIR von der Gestattung für Handelsplätze erfasst. Handelsplätze, die unter die Aufsicht der BaFin fallen, haben deren Genehmigung einzuholen, bevor sie von der Gestattung einer späteren Veröffentlichung Gebrauch machen.

(BaFin, PM vom 17.10.2017 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

18.08.2026

DAX-Rekordzahlen verdecken strukturelle Schwächen

Die DAX-Konzerne haben im zweiten Quartal 2026 so viel verdient wie nie zuvor in einem zweiten Quartal. Laut einer Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY stieg der kumulierte operative Gewinn (EBIT) gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 16% auf 52,6 Milliarden Euro. Der Gesamtumsatz legte um 4,6% auf rund 463 Milliarden Euro zu. Hinter den Rekordwerten steckt

DAX-Rekordzahlen verdecken strukturelle Schwächen
Meldung

© Sondem / fotolia.com

17.08.2026

Hohe Wertschöpfung durch ausländische Investitionen

Etwa zehn Prozent aller ausländischen Investitionen für Neuansiedelungen auf der grünen Wiese oder Unternehmenserweiterungen kommen über die Germany Trade and Invest (GTAI) – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH nach Deutschland. Die Investitionen würden von der GTAI geprüft und an das jeweilige Bundesland abgegeben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/7491) auf eine Kleine

Hohe Wertschöpfung durch ausländische Investitionen
Meldung

© bakhtiarzein/fotolia.com

13.08.2026

Bevölkerung sieht Mehrwert in Open Finance

Die Open-Finance-Pläne der EU treffen in der Bevölkerung auf ein geteiltes Echo: Zwar kennt bereits ein Drittel der Europäerinnen und Europäer das Konzept – ein überraschend hoher Anteil. Doch während knapp ein Drittel der Bevölkerung darin bereits klare Chancen für die eigene Finanzplanung sieht, überwiegen bei der Mehrheit noch Skepsis und Datenschutzbedenken. Unabhängig davon, wann

Bevölkerung sieht Mehrwert in Open Finance
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)