Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 und erhöhen zum 01.04.2021 die Kreditobergrenzen. Das KfW-Sonderprogramm ist am 23.03.2020 gestartet und hat in einem Jahr Unternehmensfinanzierungen in Höhe von insgesamt 49 Mrd. € zur Abfederung der Corona-Krise ermöglicht. Profitiert haben laut Aussage von BMWI, BMF und KfW vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.
„Unsere Hilfspolitik wirkt, die deutsche Wirtschaft kommt vergleichsweise gut durch die Corona-Krise. Die Pandemie stellt uns auch weiterhin vor große Herausforderungen. Unser Schutzschirm für Beschäftigte und Unternehmen bleibt daher weit geöffnet. Wir verlängern das KfW-Sonderprogramm und weiten die Corona-Hilfen nochmal aus“, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Für Unternehmen sei klar: Sie könnten auf die Hilfen durch die KfW zählen. Ziel sei es, dass man nach der Pandemie gemeinsam schnell wieder durchstarten könne.
Kredithöchstbeträge nochmals deutlich angehoben
„Die Corona-Krise lässt uns auch in diesem Jahr nicht los und wir lassen unsere Unternehmen nicht alleine. Daher haben wir die Kredithöchstbeträge nochmals deutlich angehoben und geben so den vollen Spielraum des erweiterten Beihilferahmens an unsere Unternehmen weiter“, erläuterte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Das helfe nicht nur den kleinen und mittleren Unternehmen, sondern auch den größeren Mittelständlern. Die Verlängerung des gesamten KfW-Sonderprogramms schaffe Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft und leiste damit einen Beitrag für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung.“
Große Belastungen für die deutsche Wirtschaft durch Corona
„Auch das Jahr 2021 wird ein Corona-Jahr mit großen Belastungen für die deutsche Wirtschaft. Vor allem die kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind von den Folgen der Pandemie betroffen und brauchen einen langen Atem, um die Krise zu überstehen. Mit der Verlängerung des Programms und der Erhöhung der Höchstbeträge verschaffen wir ihnen zusätzlich Luft“, stellt KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig fest.
Die Änderungen im Überblick:
- Um den Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit zu geben, wird das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, bis zum 31.12.2021 verlängert (bislang bis zum 30.06.2021 befristet).
- Im KfW-Sonderprogramm unterstützt die KfW Unternehmen künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen.
Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
– für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. € (bisher 800.000 €),
– für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. € (bisher 500.000 €),
– für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 € (bisher 300.000 €).
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25% des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. € erhöht.
- Die Maßnahmen werden von der KfW zum 01.04.2021 umgesetzt.
Mit den Verbesserungen in der KfW-Corona-Hilfe setzen Bundesregierung und KfW die Möglichkeiten um, die die EU Kommission mit der 5. Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen („Temporary Framework“) geschaffen hat.
Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist laut KfW ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur KfW-Corona-Hilfe finden Sie hier.
(Pressemitteilung BMWI, BMF und KfW vom 25.03.2021)