Cyberrisiken gehören inzwischen zu den größten Unternehmensrisiken. Dies belegen auch neuerliche Cyberattacken im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Kreditinstitute sollten daher die Angemessenheit und Wirksamkeit ihrer Cyber Security-Vorkehrungen regelmäßig hinterfragen und prüfen lassen, so der Rat des Berufsverbands der Wirtschaftsprüfer.
Cyber Security-Vorkehrungen Bestandsteil einer guten Corporate Governance
Das neue IDW Knowledge Paper beschreibt, inwiefern sich Prüfer von Kreditinstituten standardmäßig im Rahmen von Abschlussprüfungen bzw. aufsichtsrechtlichen Prüfungen mit dem Thema Cyber Security befassen. Bei der Jahresabschlussprüfung bildet die Prüfung von Cyber Security-Maßnahmen nicht per se einen Prüfungsgegenstand. Sollte der Abschlussprüfer jedoch Cyberrisiken identifizieren, die Auswirkungen auf wesentliche Darstellungen in Abschluss und Lagebericht haben können, hat er hierauf angemessen zu reagieren, betont das IDW. Effektive Cyber Security-Vorkehrungen sollten daher zur Basis nachhaltigen Handelns gehören und Bestandsteil einer guten Corporate Governance sein.
Interne und externe Prüfungen zur Bewertung der Cyberresilienz
Darüber hinaus geht das Knowledge Paper auf das bei Kreditinstituten verpflichtende Informationssicherheitsmanagement ein und stellt klar, dass der Prüfer auch hier noch keine explizite und umfassende Aussage zur Angemessenheit und Wirksamkeit von Cyber Security-Vorkehrungen zu treffen hat. Das IDW weist darauf hin, dass viele Geschäftsleiter und Aufsichtsräte die Notwendigkeit von Cyber Security-Prüfungen erkannt hätten und daher Prüfungen beauftragten. Dem IDW zufolge werden sowohl interne als auch externe Prüfungen als probates Mittel angesehen, um die Cyberresilienz zu bewerten, proaktiv notwendige Handlungsfelder zu identifizieren und die Cyber Security im Unternehmen zu verbessern.
Festlegung der Prüfungsschwerpunkte durch den Aufsichtsrat
Das Knowledge Paper beleuchtet überdies, wie der Aufsichtsrat die Prüfungsschwerpunkte bei der Jahresabschlussprüfung festlegen kann und was er bei der Beauftragung von Cyberrisk-Prüfungen zu beachten hat. Der Fokus liegt in diesem Papier auf Kreditinstituten, da bei diesen die aufsichtlichen Anforderungen an die IT sowie deren Prüfungen besonders ausgeprägt sind.
Mit dem Knowledge Paper „Cyberrisk Teil 2 – Prüfungen von Cyber Security bei Kreditinstituten“ will das IDW einen weiteren Beitrag für die wichtige Debatte zur Prävention vor Cyberangriffen leisten. Bereits mit dem ersten Teil des Knowledge Papers „Cyberrisk: Grundlagen – Definitionen, Maßnahmen, Risikolage und Organisationen“ hatte das IDW Unternehmen und Wirtschaftsprüfer bei der Bekämpfung von Cybergefahren unterstützt.
Das Knowledge Paper „Cyberrisk Teil 2 – Prüfungen von Cyber Security bei Kreditinstituten“ finden Sie hier.
(Pressemitteilung Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland vom 01.06.2022)