11.11.2015

Das Aktienrecht wird novelliert

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Der Rechtsausschuss hat heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aktienrechts (18/4349) in etwas veränderter Fassung gebilligt. Die Novelle soll es Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden.

Künftig sollen stimmrechtslose Vorzugsaktien zum Kernkapital zählen können und Gesellschaften sollen Wandelschuldverschreibungen in Grundkapital umwandeln dürfen. Der “Vorzug” bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien wird bisher “als zwingend nachzahlbare Vorabdividende verstanden, und das verhindert die Anerkennung als Kernkapital”, wie die Bundesregierung in der Begründung zur Aktienrechtsnovelle schreibt. Künftig sollen Gesellschaften die Möglichkeit erhalten, stimmrechtslose Vorzugsaktien herauszugeben, bei denen der Vorzug nicht nachzahlbar ist. Stattdessen kann der Vorzug in einer Mehrdividende bestehen.

Neuerungen beim Umtausch von Unternehmensanteilen

Die aktienrechtlichen Bestimmungen zu Wandelschuldverschreibungen geben bisher nur deren Inhaber, also dem Gläubiger, das Recht zum Umtausch in Unternehmensanteile. Mit der Novelle soll auch das Unternehmen, also der Schuldner, die Möglichkeit zu einem solchen Umtausch erhalten. Das soll Gesellschaften helfen, “eine Unternehmenskrise zu bewältigen oder zu vermeiden”, schreibt die Bundesregierung.

Mehr Transparenz beim Gesellschafterbestand

Außerdem soll unter anderem die Transparenz über die Eigentümer nichtbörsennotierter Aktiengesellschaften erhöht werden. Eine verbesserte Transparenz ist nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, weil nach geltendem Recht “Änderungen im Gesellschafterbestand, die sich unterhalb der Schwellen der Mitteilungspflichten (§§ 20, 21 des AktG) bewegen, verborgen bleiben”. Es habe deshalb auf internationaler Ebene Kritik gegeben, schreibt die Bundesregierung. Dieser Kritik will sie unter anderem mit entsprechenden Beurkundungspflichten bei Inhaberaktien Rechnung tragen.

(Deutscher Bundestag, hib vom 11.11.2015/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

10.02.2026

Stimmungseinbruch bei Venture-Capital-Investoren

Die Stimmung der Investoren auf dem deutschen Markt für Wagniskapital hat sich im Schlussquartal 2025 verschlechtert. Das Geschäftsklima sackte auf minus 32,4 Punkte ab, nachdem es im Vorquartal auf seinem langjährigen Durchschnitt lag, der durch die Nulllinie markiert wird. Das Geschäftsklima berechnet sich als Durchschnitt der Beurteilung der aktuellen Geschäftslage und der Geschäftserwartungen der Investoren

Stimmungseinbruch bei Venture-Capital-Investoren
Meldung

©photon_photo/fotolia.com

09.02.2026

Leasingnutzung im Mittelstand bleibt stabil

Leasing ist ein im Mittelstand etabliertes Beschaffungsinstrument. 2024 haben rund 18 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Leasingverträge zur Anschaffung von Anlagegütern abgeschlossen – unverändert gegenüber 2021 (18 %). Dies zeigt eine Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels. Anlagegüter werden im Mittelstand weiterhin deutlich häufiger gekauft als geleast. Am häufigsten kam Leasing im Segment der größeren KMU

Leasingnutzung im Mittelstand bleibt stabil
Meldung

© Zerbor - Fotolia.com

09.02.2026

SG&A-Kosten: Höchststand seit 2020

Im Jahr 2025 wuchsen gegenüber dem Vorjahr die Kosten für Vertrieb, Allgemeines und Verwaltung (SG&A) im Durchschnitt bei 1000 untersuchten europäischen Unternehmen um 6 % auf 11,5 % der erzielten Umsätze  ̶̶  einem absoluten Höchststand seit 2020. Dies zeigt eine aktuelle Studie der The Hackett Group über die Gemeinkosten europäischer Unternehmen. Schuld daran sind einerseits externe Rahmenbedingungen

SG&A-Kosten: Höchststand seit 2020
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)