• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktiengesetz: Virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

17.06.2022

Aktiengesetz: Virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Aktiengesellschaften sollen Hauptversammlungen dauerhaft auch virtuell abhalten dürfen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (20/2246), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Damit soll die aktuell geltende, am 31.08.2022 auslaufende Sonderregelung verstetigt und weiterentwickelt werden. Diese hatte es Aktiengesellschaften in der Corona-Pandemie erstmalig ermöglicht, ihre Hauptversammlungen ausschließlich virtuell – also ohne physische Präsenz der Aktionäre – abzuhalten. In der Praxis sei das Format gut angenommen worden und habe sich „im Großen und Ganzen“ bewährt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. So seien etwa steigende Teilnehmerzahlen beobachtet worden.

Beitrag mit Bild

©alphaspirit/123rf.com

Durch eine Regelung im Aktiengesetz (AktG) solle es Aktiengesellschaften und verwandten Rechtsformen nun ermöglicht werden, virtuelle Hauptversammlung künftig als zusätzliche Form der Versammlung zu nutzen, so der Deutscher Bundestag in einer Pressemitteilung. In ihren Satzungen könnten Gesellschaften entsprechende Bestimmungen oder Ermächtigungen des Vorstands vorsehen, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Regierung plant jedoch, die virtuelle Hauptversammlung an einige zusätzliche Voraussetzungen wie etwa die vollständige Bild- und Tonübertragung der Versammlung sowie die Sicherstellung des elektronischen Frage- und Rederechts geknüpft werden. Zudem sei die virtuelle Hauptversammlung so zu organisieren, dass die Rechtewahrnehmung durch die Aktionäre weitgehend der bei einer Präsenzversammlung gleiche, heißt es im Entwurf. Auch solle es Aktionären möglich sein, Stellungnahmen bereits im Vorfeld der Versammlung einzureichen.

(Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 16.06.2022)


Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com

31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Corporate-Finance-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2026! Möge es Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und viele persönliche wie berufliche Erfolge bringen. Ein neues Jahr bedeutet neue Chancen, inspirierende Begegnungen und spannende Herausforderungen – und wir freuen uns darauf, Sie auch in den kommenden zwölf Monaten mit fundiertem Wissen, aktuellen Entwicklungen

Frohes neues Jahr 2026!
Meldung

murrstock/123rf.com

31.12.2025

2025 ist das schwächste IPO-Jahr

2025 war kein gutes Jahr für Börsengänge in Deutschland: Mit nur drei Initial Public Offerings (IPOs) und einem Emissionsvolumen von 1,186 Milliarden Euro geht 2025 als schwächstes IPO-Jahr seit 2020 in die Geschichte ein. 2024 hatte die Frankfurter Börse immerhin fünf IPOs verzeichnet, die insgesamt Erlöse in Höhe von 1,914 Milliarden Euro einspielten. Zu diesen

2025 ist das schwächste IPO-Jahr
Meldung

©Cybrain/fotolia.com

30.12.2025

Online-Umsätze im Mittelstand legen deutlich zu

Mittelständische Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2024 insgesamt 306 Milliarden Euro im Online-Handel mit Produkten und Dienstleistungen verdient. Das waren 30 Milliarden Euro oder 11 % mehr als noch ein Jahr zuvor. Die Gesamtumsätze im Mittelstand stiegen dagegen nominal nur um rund 2 % – die Einnahmen aus dem Online-Handel wuchsen also überproportional stark. Das sind

Online-Umsätze im Mittelstand legen deutlich zu
Corporate Finance Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank