• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktiengesetz: Virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

17.06.2022

Aktiengesetz: Virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Aktiengesellschaften sollen Hauptversammlungen dauerhaft auch virtuell abhalten dürfen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (20/2246), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Damit soll die aktuell geltende, am 31.08.2022 auslaufende Sonderregelung verstetigt und weiterentwickelt werden. Diese hatte es Aktiengesellschaften in der Corona-Pandemie erstmalig ermöglicht, ihre Hauptversammlungen ausschließlich virtuell – also ohne physische Präsenz der Aktionäre – abzuhalten. In der Praxis sei das Format gut angenommen worden und habe sich „im Großen und Ganzen“ bewährt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. So seien etwa steigende Teilnehmerzahlen beobachtet worden.

Beitrag mit Bild

©alphaspirit/123rf.com

Durch eine Regelung im Aktiengesetz (AktG) solle es Aktiengesellschaften und verwandten Rechtsformen nun ermöglicht werden, virtuelle Hauptversammlung künftig als zusätzliche Form der Versammlung zu nutzen, so der Deutscher Bundestag in einer Pressemitteilung. In ihren Satzungen könnten Gesellschaften entsprechende Bestimmungen oder Ermächtigungen des Vorstands vorsehen, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Regierung plant jedoch, die virtuelle Hauptversammlung an einige zusätzliche Voraussetzungen wie etwa die vollständige Bild- und Tonübertragung der Versammlung sowie die Sicherstellung des elektronischen Frage- und Rederechts geknüpft werden. Zudem sei die virtuelle Hauptversammlung so zu organisieren, dass die Rechtewahrnehmung durch die Aktionäre weitgehend der bei einer Präsenzversammlung gleiche, heißt es im Entwurf. Auch solle es Aktionären möglich sein, Stellungnahmen bereits im Vorfeld der Versammlung einzureichen.

(Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 16.06.2022)


Weitere Meldungen


Meldung

© anyaberkut/fotolia.com

25.06.2026

Der deutsche Mittelstand überschätzt seine Cyber-Abwehrkräfte

Mittelständische Unternehmen bewerten ihre Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe deutlich positiver als objektive Prüfungen. In vielen Fällen sind zudem die Investitionen in IT-Sicherheit zu niedrig, um die Komplexität aktueller IT-Landschaften und regulatorischer Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommt die PwC-Studie „Trügerische Sicherheit: der Mittelstand überschätzt seine Cyber-Resilienz“, der eine Befragung von 400 Führungskräften aus mittelständischen

Der deutsche Mittelstand überschätzt seine Cyber-Abwehrkräfte
Meldung

©fotomek/fotolia.com

24.06.2026

EU-Stresstest 2027: Mehr Proportionalität, neue Klimarisiken

Die Europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority – EBA) konsultiert den überarbeiteten EU-weiten Stresstest. Dieser ist stärker risikoorientiert. Bei der Methodik, den Templates und Anleitungen, die bei dem Stresstest 2027 angewendet werden sollen, sind zum Beispiel die Datenanforderungen an die beaufsichtigten Unternehmen gesunken. Zudem sollen die Anforderungen des Stresstests mit aufsichtlichen Standards harmonisiert werden. Dadurch sinkt

EU-Stresstest 2027: Mehr Proportionalität, neue Klimarisiken
Meldung

©7razer/fotolia.com

23.06.2026

10 Jahre Brexit bremst britische Wirtschaft und deutschen Export

Zehn Jahre nach dem Brexit zeigt sich die britische Wirtschaft insgesamt robust, bleibt aber deutlich hinter ihrem Potenzial zurück. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des weltweit führenden Kreditversicherers Allianz Trade. Das hat auch Folgen für Deutschland und die Europäische Union (EU), die mit einer dauerhaft geringeren Handelsdynamik, stärkerem Wettbewerb und hoher Unsicherheit durch

10 Jahre Brexit bremst britische Wirtschaft und deutschen Export
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)