• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktiengesetz: Virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

17.06.2022

Aktiengesetz: Virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Aktiengesellschaften sollen Hauptversammlungen dauerhaft auch virtuell abhalten dürfen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (20/2246), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Damit soll die aktuell geltende, am 31.08.2022 auslaufende Sonderregelung verstetigt und weiterentwickelt werden. Diese hatte es Aktiengesellschaften in der Corona-Pandemie erstmalig ermöglicht, ihre Hauptversammlungen ausschließlich virtuell – also ohne physische Präsenz der Aktionäre – abzuhalten. In der Praxis sei das Format gut angenommen worden und habe sich „im Großen und Ganzen“ bewährt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. So seien etwa steigende Teilnehmerzahlen beobachtet worden.

Beitrag mit Bild

©alphaspirit/123rf.com

Durch eine Regelung im Aktiengesetz (AktG) solle es Aktiengesellschaften und verwandten Rechtsformen nun ermöglicht werden, virtuelle Hauptversammlung künftig als zusätzliche Form der Versammlung zu nutzen, so der Deutscher Bundestag in einer Pressemitteilung. In ihren Satzungen könnten Gesellschaften entsprechende Bestimmungen oder Ermächtigungen des Vorstands vorsehen, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Regierung plant jedoch, die virtuelle Hauptversammlung an einige zusätzliche Voraussetzungen wie etwa die vollständige Bild- und Tonübertragung der Versammlung sowie die Sicherstellung des elektronischen Frage- und Rederechts geknüpft werden. Zudem sei die virtuelle Hauptversammlung so zu organisieren, dass die Rechtewahrnehmung durch die Aktionäre weitgehend der bei einer Präsenzversammlung gleiche, heißt es im Entwurf. Auch solle es Aktionären möglich sein, Stellungnahmen bereits im Vorfeld der Versammlung einzureichen.

(Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 16.06.2022)


Weitere Meldungen


Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

09.03.2026

Mehr Neugründungen größerer Betriebe

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland rund 130.100 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 7,6 % mehr Neugründungen größerer Betriebe als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 0,8 % auf

Mehr Neugründungen größerer Betriebe
Meldung

©andreypopov/123rf.com

05.03.2026

Mittelstand zeigt sich wieder innovationsfreudiger

Deutschlands Mittelstand zeigt sich wieder etwas innovationsfreudiger. Im Zeitraum zwischen 2022 und 2024 haben 41 % – oder 1,6 Millionen – der mittelständischen Unternehmen innerhalb der vorangegangenen drei Jahre mindestens eine Innovation getätigt. Das waren zwei Prozentpunkte mehr als zwischen 2021 bis 2023. Die Ausgaben der Unternehmen für Innovationen lagen 2024 bei 35,4 Milliarden Euro, das waren

Mittelstand zeigt sich wieder innovationsfreudiger
Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com

04.03.2026

Baufinanzierungsstudie: Markt steht zunehmend unter Druck

59 Milliarden Euro Neugeschäftsvolumen: Der Baufinanzierungsmarkt verzeichnet im vierten Quartal 2025 ein Plus von 15 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Doch gestiegene Zinsen und konjunkturelle Unsicherheiten bremsen die Dynamik. Zu diesem Ergebnis kommt die Baufinanzierungsstudie Q4 2025 der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland (PwC) in Kooperation mit der Interhyp AG. „Das robuste Wachstum im Neugeschäft

Baufinanzierungsstudie: Markt steht zunehmend unter Druck
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)