• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zur Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung

19.09.2018

BFH zur Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung

Beitrag mit Bild

©blende11.photo/fotolia.com

Die steuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von Aktien hängt nicht von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten ab. Dies gilt laut BFH unabhängig von der Höhe der Gegenleistung und der anfallenden Veräußerungskosten. Damit wendet sich der BFH gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.

Im Streitfall hatte der Kläger in den Jahren 2009 und 2010 Aktien zum Preis von 5.759,78 € erworben und diese im Jahr 2013 zu einem Gesamtverkaufspreis von 14 € an eine Sparkasse wieder veräußert, die Transaktionskosten in dieser Höhe einbehielt. In seiner Einkommensteuererklärung 2013 machte der Kläger den Verlust in Höhe von 5.759,78 € bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend und stellte u.a. den Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts gemäß § 32d Abs. 4 EStG. Das Finanzamt berücksichtigte die Verluste nicht. Den Einspruch des Klägers wies es als unbegründet zurück. Der dagegen gerichteten Klage gab das Finanzgericht statt.

BFH widerspricht BMF

Dem folgte der BFH Urteil vom 12.06.2018 (VIII R 32/16). Er entschied, dass jede entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG darstellt. Weitere Tatbestandsmerkmale nennt das Gesetz nicht. Die Erfüllung des Tatbestands der Veräußerung ist entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung  (BMF-Schreiben vom 18.01.2016 – IV C 1-S 2252/08/10004, BStBl I 2016, 85) weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig.

Kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Auch einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S. des § 42 der Abgabenordnung verneinte der BFH. Der Kläger hat nicht gegen eine vom Gesetzgeber vorgegebene Wertung verstoßen, sondern lediglich von einer ihm durch das Gesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es steht grundsätzlich im Belieben des Steuerpflichtigen, ob, wann und mit welchem erzielbaren Ertrag er Wertpapiere erwirbt und wieder veräußert.

Keine Gefahr der Doppelberücksichtigung

Dass der Kläger keine Steuerbescheinigung der Sparkasse über den entstandenen Verlust vorlegen konnte (vgl. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG), stand der Verlustverrechnung nach der bereits gefestigten Rechtsprechung des Senats nicht entgegen. Die Bescheinigung ist entbehrlich, wenn – wie vorliegend – keine Gefahr der Doppelberücksichtigung des Verlusts besteht.

Fragen zur Ausbuchung wertloser Aktien bleiben offen

Der BFH hat mit dem Urteil weitere Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge geklärt. Wie die bloße Ausbuchung von wertlos gewordenen Aktien aus dem Wertpapierdepot des Steuerpflichtigen steuerrechtlich zu beurteilen ist, hat der BFH mangels Entscheidungserheblichkeit im vorliegenden Urteil dagegen (noch) offengelassen.

(BFH, PM vom 19.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123rf.com

18.03.2026

Trendwende bei Investitionen in Sicht?

Die Investitionstätigkeit in Deutschland verzeichnet eine durchwachsene Entwicklung. Die staatlichen Investitionen sind zum Jahresende 2025 sprunghaft gestiegen, die privaten Wohnbauinvestitionen haben nach langem Rückgang einen Wendepunkt erreicht. Dagegen mussten die Unternehmensinvestitionen im vierten Quartal einen deutlichen Rückschlag hinnehmen – trotz zuvor eher positiver Signale. Dies zeigt der Investitionsmonitor März 2026 von KfW Research. Staat investiert

Trendwende bei Investitionen in Sicht?
Meldung

© bluedesign/fotolia.com

17.03.2026

Einbruch der Konjunkturerwartungen infolge des Nahost-Kriegs

Nach dem kräftigen Anstieg zum Jahresbeginn brechen die Erwartungen über die Konjunktur Deutschlands im März ein. Sie liegen mit minus 0,5 Punkten um minus 58,8 Punkte unter dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage hat sich dagegen leicht verbessert. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 62,9 Punkten um plus 3,0 Punkte über dem

Einbruch der Konjunkturerwartungen infolge des Nahost-Kriegs
Meldung

olegdudko/123rf.com

16.03.2026

Viele Mittelständler ziehen sich aus dem US-Geschäft zurück

Die Handels-, Wirtschafts- und Außenpolitik der seit Anfang 2025 amtierenden US-Regierung trifft auch den deutschen Mittelstand. 52 % der kleinen und mittleren Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen in die USA unterhalten, berichten über negative Auswirkungen auf ihr Geschäft. Für 36 % haben sich bisher keine Änderungen ergeben. Nur rund 7 % haben vom politischen Kurswechsel in den USA profitiert. Dies

Viele Mittelständler ziehen sich aus dem US-Geschäft zurück
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)