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14.04.2016

Crowdfunding-Plattformen haben jetzt einen eigenen Verband

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Corporate Finance

Crowdfunding hat sich als Finanzierung für Start-ups etabliert. Die Methode steht aber auch immer wieder in der Kritik. Nun bekommen die Plattformen einen Verband.

Der Aufschrei war groß. Das Kleinanlegerschutzgesetz galt im vergangenen Jahr zunächst als Todesstoß für die junge Branche der Crowd-Finanzierer. Doch die neuen Regeln für die Internetplattformen, die bei jedermann Geld einsammeln für Start-ups, Immobilien- und Ökoprojekte, fielen weniger streng aus als befürchtet. Trotzdem bleibt Regulierung für diese kleine Branche ein wichtiges Thema. Das ist einer der Gründe, warum nach Informationen des Handelsblatts jetzt der Bundesverband Crowdfunding gegründet wurde.

Crowdinvesting im Fokus

Anders als der Name des Verbands vermuten lässt, geht es ihm nicht nur um „Funding“ im engen Sinne – also jene spendenähnliche Finanzierungsform, bei der Geldgeber weder Rendite noch die Rückzahlung ihres Kapitals erwarten. Im Fokus der Verbandsarbeit soll „Crowdinvesting“ stehen. Hier wird Anlegern eine Gewinnbeteiligung oder eine Festverzinsung versprochen. Läuft es schlecht, kann es auch zum Totalverlust kommen.

22 Gründungsmitglieder hat der neue Branchenverband

Seit 2012 wurden nach Schätzung des neuen Verbands in Deutschland rund 90 Mio. € per Crowdinvesting eingesammelt. Die Hälfte komme von den Mitgliedern des Verbands. Zu den 22 Gründungsmitgliedern zählen Bettervest, Companisto, Conda und Exporo. Seedmatch, einer der größten Marktteilnehmer, hat sich bisher nicht angeschlossen. Man wolle abwarten, welchen Mehrwert der Verband biete. Auch Kreditplattformen, die das sogenannte „Crowdlending“ bieten, sind nicht dabei. Auf solchen Plattformen werden zum Beispiel Kredite von privat an privat vermittelt.

Qualitätssicherung als oberstes Ziel

„Eines unserer wichtigsten Ziele ist die Qualitätssicherung“, sagt Verbandssprecher Jamal El Mallouki. Die Mitglieder unterwerfen sich einem Verhaltenskodex. Sie verpflichten sich zu Transparenz und leicht verständlichen Geschäftsbedingungen. Das sei nicht selbstverständlich, so El Mallouki. „Der Markt soll keine Glücksritter anziehen, die es mit dem Anlegerschutz nicht so genau nehmen.“ Noch ist Schwarmfinanzierung ein Nischenphänomen. Wegen häufig verwendeter Nachrangdarlehen bewerten Verbraucherschützer die Investing-Angebote meist kritisch. Auch diesem Thema will sich der Verband widmen.

(Quelle: Handelsblatt vom 13.04.2016)


Redaktion

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